Anton vom Habbel

Dieses Kapitel behandelt meinen Vorfahren Anton_vom_Habbel. Anton kommt um 1580 auf Gut Habbel als Sohn des Richters Ewert vom Habbel (Richter von 1598 – 1603) zur Welt, besucht die Hohe Schule von Herborn, wo er 1596 als Antonius Habbelius Herschedensis Markanus nachgewiesen ist.

«In der Kirchengemeinde Herscheid befasste man sich im 16. Jahrhundert recht rege mit der Herstellung von Osemundeisen. Nach einem Verzeichnis aus dem Jahr 1598 gab es dort damals 13 Osemundschmieden. Als deren Besitzer sind angegeben: Evert zum Habbel”.1

Anton übernimmt 1603 das Richteramt seines Vaters und heiratet mit Sybilla von den Bercken in das berühmte, gleichnamige Rönsahler Richtergeschlecht, das, über Friedrich von Engsfeld, gt. von den Bercken, einem unehelichen, am 30.9.1587 durch Herzog Wilhelm von Kleve vom „Makel der unehelichen Geburt“ befreiten von Plettenberg-Sohn, bis ins 13. JH zu Heinrich von Plettenberg zurückverfolgt werden kann.

Anton und Ewerts Vorfahr ist wohl der am 29. September 1496 unehelich geborene  ”hans vam Habbel, Henricks soen”, der auf seine Bitte gegen eine Geldabghabe “Geechtet” wird, so dass er sein Gut als andere “Vryechte luyde gebruecken” kann. “Im Mittelalter hatte sich die rechtliche Stellung der unehelich Geborenen unter dem Einfluss der Kirche sehr verschlechtert. Sie waren rechtlos und hatten kein aktives und passives Erbrecht. Nach ihrem Tode fiel ihr Besitz und Erbe dem Staate zu. Es bestand deshalb in vielen Fällen das Bedürfnis, den Makel der unehelichen Geburt zu beseitigen, was seit dem 15. Jahrhundert auf Antrag durch die cleveschen Herzöge geschah. Die Legitimierten erwarben das Recht, beerbt zu werden und über ihren Nachlass zu verfügen. Der Landesherr verzichtete damit auf das ihm zustehende Erbe, Heimfallsrecht genannt. Als Gegenleistung geschah in den meisen Fällen die Zahlung einer Gebühr an die Rentei in Altena. Der Rechtsvorgang heisst “ geechtet”, “unechtschapgevryet” oder “legitimiert”. Neben der Vererbungsmöglichkeit bestand als weiterer Grund von der Befreiung des Makels der unehelichen Geburt die Erlernung eines Handwerks und die Aufnahme in eine Zunft. Die meisten Anträge wurden aus ländlichen bzw. bäuerlichen Familien gestellt. Nach Eintragungen in den märkischen Registerbüchern seit dem 15. Jahrhundert (Staatsarchiv Düsseldorf) wurden im Amte Altena 36 Legitimierungen vollzogen, davon 4 im Kirchspiel Herscheid.”2.

Anton übt das Richteramt bis zum Jahr 1630 unter schwierigsten Bedingungen aus (30jähriger Krieg, Pest, etc.). “Während der ersten Hälfte des Dreissigjährigen Krieges entwickelte sich ein Zwist zwischen der Gemeinde Herscheid und ihrem Richter Anton Habbel, den ein im Dezember 1630 geschlossener Vergleich beenden sollte, nach dem die Gemeinde dem Richter 2300 Rtlr. bezahlen musste. Die Unterzeichner dieses Vertrages erklärten später, sie seien dadurch zur Unterschrift veranlasst worden, dass der “Edelste und hochgelerte Paulus Bitter, der Rechten Doctor und des Kirspels Oberrichter mit ungefähr 300 Schützen zugegen gewesen. Dr. Bitter rechtfertigte sich, er habe in dieser Sache niemand gefangen nehmen lassen, “wie wohl er wegen der Herscheder rebellischen wordthetigen anschlegh grosse Ursach dazu gehabt hette”. Einige Gemeindemitglieder bezahlten bald das auf sie entfallende Geld, andere aber weigerten sich. Daraufhin mussten der Frone und 6 Schützen Pfändungen vornehmen [Pfändungen hier nicht aufgeführt]. Ein regelrechter Tumult entstand am 6. Mai, als Anton Habbels Schwager, Richter Friedrich Wever zu Valbert, und dessen Bruder Peter Wever, Richter zu Meinerzhagen, “ehe des Tageslicht herfürgebrochen” mit etwa 100 Bewaffneten aus ihren Gemeinden in das Kirchspiel Hersccheid einrückten und damit den Anschein erweckten, als wollten sie gegen Feinde zu Felde ziehen. Auf Befehl Friedrich Wevers wurde Feuer gegeben und dabei dem Heinmann zum Eichen dicht über dem Haupte durch den Hut, dem Diederich zu Stoppelin sogar durch den Leib und durch den rechten Arm geschossen. […] Doch damit war die Angelegenheit noch keineswegs erledigt. Dietterych Pylhawe (später Dietrich Neuhaus gt. Pielhau), den der Notar Anton Schulte als “erbar und fromm”, die Gegenpartei aber als “unruhig und friedhässigen Herzens” bezeichnete, und drei andere Dietriche (Meister, Wulf und zu Marlinghausen) appellierten an das Reichkammergericht, wodurch neue Aufregungen, viele Verhöre und grosse Kosten entstanden [Fussnote: Staatsarchiv zu Wetzlar Preussen H 1056/3439]. Zu der Menge der zum Teil unerschwinglichen Kriegsabgaben, Plünderungen und Einquartierungslasten kamen noch die für die Soldatenbesoldung der kurfürstlichen Truppen in der Burg Altena aufzubringenden Beträge, die für das Kirchspiel Herscheid im Jahre 1644 monatlich 19 Rtlr. 17 St. ausmachten, Konnten diese nicht geliefert werden, dann kamen Soldaten aus Altena in die betreffende Gemeinde und mussten dort solange verpflegt werden, bis das Geld herbeigeschafft war. Dem Kirchspiel Herscheid halfen über die Nöte der ersten Kriegsjahre hinweg die 700 Rtlr., die es 1624 von dem Drosten Christoph Dietrich von Plettenberg zu Schwarzenberg geliehen hatte. Später konnte Herscheid wieder nicht das Geld für die Soldatenbesoldung zusammenbekommen. Deshalb wurde das Besitztum des obersten Beamten in der Gemeinde, des Richters Anton Habbel von den Altenaer Soldaten die das traurige Beispiel des fremden Kriegsvolkes nachahmten, derartig geplündert, dass ihm dadurch ein Schaden von angeblich 250 Rtlr. entstanden sein soll. Weil er der Gemeinde in ihren Nöten auch mehrfach Geld vorgestreckt hatte, so war sie 1630 genötigt, sich ihm gegenüber mit einer Summe von 2300 Rtlr. schuldig zu bekennen. Diese Angelegenheit hatte im folgenden Jahre gewaltsame Pfändungen und tumultarische Auftritte im Gefolge und führte zu einem ans Reichskammergericht gehenden Prozess, der erst 1701 sein Ende erreichte, nachdem des Richters Nachkommen sich mit der Gemeinde infolge von Rückzahlungen usw. zunächst 1665 auf 1350 Rtlr. und dann 1676 auf 500 Rtlr. geeinigt hatten. Herscheid war in den Jahren 1635-1638 die kurfürstliche Kontribution schuldig geblieben, die es von dem Altenaer Burggrafen Melchior von Sahren vorgestreckt erhielt. Als dieser 1640 mit einer Forderung von 1459 Rtlr. hervortrat, konnten ihm nur 711 Rtlr. ausbezahlt werden. Den Rest von 600 Rtlr., wozu noch 298 Rtlr. Unkosten kamen, war ihm die Gemeinde 1652 noch schuldig. Der in dem Prozess der Gemeinde Herscheid gegen ihren Richter Anton Habbel und dessen Nachkommen vorkommende Notar ist der Herscheider Pastor Anton Schulte (Prätorius von 1625-1658)”.3

Anton stirbt um 1630, denn in einer Urkunde des Reichskammergerichtes H 1065 steht geschrieben: “Dietr. Pilhauw als Vorsteher und die ganze Gemeinde Herscheid, Bekl. gegen Anton Habbel, Richter zu Herscheid, dann (1632) seine Wwe. Sibilla v. d. Bircken, Kl.Ersatz eines Schadens von 1494 T., den Kl. durch die Plünderung seines Hauses durch kurbrandenburg. Truppen erlitten habe.(1. Goger. Lüdenscheid)2. RKG 1632”.  Witwe Sybilla heiratet nach 1632 einen Herrn Beyinghaus.

Zwei Kinder Antons sind bekannt, nämlich der um 1605 geborene Sohn Johann Dietrich, der wohl aus den nachfolgenden Gründen auf das Habbel-Erbe verzichtet und meine, um 1630 geborene Altvordere Eliisabeth, die Hermann Jacob Wever zum Ehemann bekommt, der wiederum einem bekannten  Richtergeschlecht aus Meinerzhagen entstammt.

Johann Dietrich ist zunächst Privatschüler in Köln und ab 1621 am Paedagogium Herborn immatrikuliert. Im Jahre 1644 schreibt Diedrich Habbel, der Sohn des Richters Anton Habbel: “daß er sich durch das verderbliche Kriegswüten veranlaßt gesehen”, das Gut auf dem Habbel zu verlassen und nach Plettenberg überzusiedeln, wo er 1667 im Haus Nr. 106 lebt (siehe Häuserbuch Plettenberg) und bis 1676 Erwähnung finden soll.

Die vorerwähnte Elisabeth und ihr Ehemann Wever bekommen acht Kinder und bewirtschaften das Gut Habbel weiterhin unter Schwierigkeiten, wie aus ihrem Testament hervorgeht:
http://www.lefebvre.ch/wp/wp-content/uploads/2013/09/Testament_Wever_Habbel.pdf.

Haus-Habbel
Ansicht Haus Habbel in Herscheid-Hüinghausen

 

Fussnoten
  1. P.D. Frommann, Aus der Geschichte der Gemeinden Plettenberg, Ohle und Herscheid nach vielen Quellen []
  2. Wilhelm Däumer, Die Geschichte der Gemeinde Herscheid []
  3. P.D. Frommann, Aus der Geschichte der Gemeinden Plettenberg, Ohle und Herscheid nach vielen Quellen []