“Eiershausen Protokolle” des Amtes Freudenberg ab 1659

Dieses Kapitel beinhaltet Protokolle des Landgerichts-Schreibers Johann Philipp Eiershausen aus dem Amt Freudenberg ab dem Jahr 1659, welche die Familien Stahlschmidt und Anverwandte betreffen. Dank dieser Protokolle ist es mir gelungen, Christina Faust aus Heisberg, als Ehefrau unseres Altvorderen Johann Stahlschmidt zu identifizieren und Anton Stahlschmidt zwei Ehen zuzuordnen. Es bleiben aber noch viele Fragen offen. Anton Stahlschmidts Sohn Johann Georg aus der ersten Ehe tätigt ab ca. 1655 mehrere Immobilienkäufe, und es stellt sich natürlich die Frage, woher Johann Georg das Geld bekommen hat. Seine jüngeren Geschwister, deren Vormund Johann Georg im Jahr 1660 ist, sind nicht so begütert und müssen u.a. für Schulden ihres verstorbenen Grossvaters Pastor  Johannes Zeitenbach aufkommen. Johannes Zeitenbach muss seine Tochter Hanna mit einem NN Hagen verheiratet haben, dem sie einen Sohn Hieronymus geschenkt hat, der 1671 im Haus seines Bruders Peter Stahlschmidt in Niederheuslingen stirbt. Hanna ist also Witwe als sie den Witwer Anton Stahlschmidt zum Ehemann bekommt. Wer ist ihr erster Ehemann, von dem nur der Nachname Hagen bekannt ist?

Ein weiteres Rätsel ist Maria, Tochter von Anton Stahlschmidt, verheiratet mit Johann Giebeler in Niederndorf. Wenn es in Niederndorf nur ein Ehepaar Johann Giebeler/Maria gibt, so ist sie wohl eine Tochter aus Antons erster Ehe? In diesem Fall hat sie noch eine Schwester Sophia, Ehefrau bzw. Witwe von Thiel Krause in Wenden-Hünsborn, der am 1. Mai 1648 stirbt und seine schwangere Ehefrau Sophia zurücklässt (Witwe Sophia lässt am 21. oder 2. August 1648 einen Sohn Peter taufen). 1662 verkauft Sophia ihr elterliches Erbe in der Niederndorfer und Übacher Gemarkung an ihre Schwester und ihren Schwager Maria und Johann Giebeler, und zwar im selben Jahr, in dem  Sophias Sohn Dierich Catharina Wiesemann aus Hünsborn heiratet (oo 25.7.1662)! Thiel Krause könnte wiederum ein Sohn von Jost Krause sein, der im Jahr 1627 Pate von Hermann Becker, Sohn des Stephan Becker auf dem Bühl, Ksp Oberholzklau,  ist. Ein Protokoll über Personen aus der Grafschaft Nassau, die durch hingerichtete “Zauber und Zauberinnen” aus dem Ksp Wenden denunziert worden sind, nennt den Hünsborner Schlosser Jost Krause unter dem 23.3.1629 als Verräter des später als “Hexer” verbrannten Eberth Wirt aus Freudenberg-Anstoss.

Nachfolgend Transkriptionen der einzelnen Protokolle, die nach und nach ergänzt werden. Hierbei sei noch erwähnt, dass mir leider nur eine Kopie der Kopie des Originalprotokolls vorliegt, weshalb einige “Augenpulver-Wörter” nicht zu entziffern und Fehler nicht auszuschliessen sind:

17.7.1659
Hannes Schneider Zu Niederndorff bekent vor sich Threina seine Haußfraw und Erben schuldig worden sein Heitgen Steegern alß geweßenen Castenmeistern zu Oberfischbach in Anno 1655 die Summ Von – 20 gl Verschreibt dargegen alle seine Haug und Berggerchtigkeit in Ubacher und Niederndorffer Bemarckungen gelegen Item seine Wieße in der Keeßbach einerseithß ahn den Walt anderseithß an den fuhrweeg stosendt noch sein feldt ufm Haitgen stost oben ahn Thönis [Stahlschmidt] Erben unden ahn Thilman Cuntzen: Zeugen Hannes Weber und Thilman Cuntzen Zu Niederndorff.

Eodem
Johanness Seelbach von Niederndorff bekent vor sich Threina seine Haussfraw undIhre Erben der Pfarr zu Oberfischbach uf Walpurgis dess 1658ten Jahress schuldig worden sein bahr ahngeliehenen Geldess der Summe von 46 fl 16 alb so von Thonis Stahlschmidts Erben abgelegt worden, verschreibt dagegen seine Haug und Berggerechtigkeit, in Niederndorff und Übacher Bemarckung gelegen. Zeugen Henrich Gudelius und Johann Daub beide zu Niederndorff

Eodem
Johann Giebeler von Niederndorff bekent vor sich Merga seine Haussfraw und Erben der Kirchen zu Oberfischbach von ungefehr 15 Jahren von wegen Hanness Webern daselbsten zu Niederndorff uber deme ab und uf sich genommener Schulden, zu thun und schuldig worden die Summe von 35 fl . Verschreibt dargegen seine Wiess uf der Awen. Undenhehr an Diterich Hoffmann obenher an Ebert Ubach stossendt. Item zwey Felder deren einss in der Walperthalen mitten in der thalen unden her an Johannes Feltzer vorhaupts an Dhitrich Hoffmann stossend, dass ander uf den Strassen stosst unden an Hanss Weiss oben an Johanness Feltzer Zeugen: Johannes Zeidenbach zu Oberfischbach und Ebert Hoffmann daselbsten.

7. 8.1659
Hanness Jung zu Obernhäussling bekent vor sich Chatarin seine eheliche Haussfraw auss einen freywilligen liberalen Hertz und Gemüth, wie vor ungefehr dreyen Jahren beschehen also noch, heut oder morgen ein gut Gedächtnuss nach seinem Thot von ihme zu haben verehrt und geschenck zu haben Catharinen seines Vettern Johannes Faustens, Gerichtsschöffens, Anna Lucien Eheleuthen zu Oberfischbach eheleiblichen Dochtern auss dem Brücherstuck Haubbergsgerechtigkeit in der Volmersbach welches Stuck in drey Theil getheilt wirdt, auss dieser dreyen Theilen eines, sein sie zugestandenes ein dritten Theil. Das gantze Stuck liegt binnen den Niederndorffer Bergen ahn und lengs des Schultheissen Kinderstuck hehr, begibt sich nun und hinfuhro solchen seinen Ahnteils und setzt von dato sie Catharin seine Donaterin darin, nun seine Eltern vor sie ihre Dochter damit ihres besten Gefallens nach, als mit ihren eigenthumblichen Gutern, iedoch nit anders als mit vor sie ihre Dochter in deren Nutzen zu schalten und zu walten haben. Zeugen Theis Jung Gerichtsschoffe, Henrich Gudelius und Henrich Weissgerber alle zu Niederndorff. Donator hat gebetten vor mir dem Landtschreiber und den Zeugen umb Siegelung.

5.8.1660
Johanness Zeidenbach zu Oberfischbach vor sich Catharinen seine Haussfraw und Erben zurHalbscheidt, einess, anderen Theilss und zur anderen halbscheidt, er und Johann Georg Stahlschmidt, Gerichtsschoffe, als verordtnete Vormunder uber Anthon Stahlchmidtss seel. hinderlassene mit Annen dessen Haussfrawen auch seel. erziehlte Kinder bekennen der Pfarr zu Oberfischbach recht redtlicher von Johanness Zeidenbachen gewessenen Pastorn, ihrem respe. Vattern und der Vormundigen Altvattern daselbst herrurender Schulden zu thun und schuldig worden sein, die Summe von neuen undt zwantzig Gulden jährlich uf Walpurgis zu verzinssen. Verschreiben dagegen ein Felt ahn dem Schiebelingstücken stöst oben beyfach g. Johannes Schneiderss seel. Erben zu Oberfischbach. Noch ein Gartenlandt ahn der Strassen gelegen stöst unden ahn die gemeine Landtstrass, oben vorhaupt ahn den Fusspfadt. Zeugen Henrich Loss Gerichtsschöffe und Theiss Jungen auch Gerichtsschoffe.

15.8.1660
Peter Schneider zu Blittershain vor sich Catharina seine Haussfraw und Erben bekent dem ehrsamen Johann Georg Stahlschmidt ietzo Gerichtsschöffen Anna Catharinen Eheleudthen daselbst dess Sontags vorm Christtag Anno 1655 redlich verkaufft zu haben sein Felt auf dem Büehl stosende obenhehr ans Kirchengutt zu Oberfischbach undenhehr ahn Kauffern, ieder Rudt pp 6 alb noch sein Feldt im Seiffen stosende einerseiths ahn der Kirchenwalt anderseiths ahn Ebert Stahl, ieder Rudt per 3 alb. Noch seinen Wiesenplatz in dess Scholtzen Wiess stost ahn Ebert Stahl ein: und anderseiths an Hanss Henrich Stahl haltende ahn der Masung 27 Rudten iede vor ein Gulden dessen soll der Weyer im Seiffen im Kauff geschenkt sein: die beide Felder wahren gemessen worden und hetten sich beneben der Wiessen betragen hundert und neuntzig Gulden, die ihme ehr voregifft diesses wohl bezahlt worden wehren. Zeugen hierbey gewesen Johannes Faust Gerichtsschöffe und Hannes Helbach zu Oberfischbach.

Eodem
Jacob Brass Gelchen Eheleut Johannes Schneider Margaretha Eheleuth beide zu Seelbach vor sich und ihre Erben thun kundt und bekennen dass sie dem ehrsamben Johann Georg Stahlschmidten ietzo Gerichtsschöffen Anna Catharinen Eheleuthen underm 19ten Aprilis dess 1657 Jahress recht redlich und erblich verkaufft haben all ihre wg. Ihren respd. Eltern und Schwiegernleuthen zu Blittershain ererbten Guter ahn Wiesen Garten Felt und Hauberge in Blittershainer Bemarckung gelegen besucht und unbesucht nichts darvon aussgenommen uberhaupt vor und umb 37 Rythl. Die sie vor das und ehe ubergifft dieses [..] wohl empfangen hetten. Zeugen Hanness Jung von Oberheusslingen Michel Dudenheimb von Oberschelt, Johanness Seelbach von Niederndorff und Johanness Faust von Oberfischbach.

16.8.1660
Peter Quast jetzo zum Freudenberg noch ledigen Standts bekent dem ehrsamben Johann Georg Stahlschmidten ietzo Gerichtsschöffen Anna Catharinen Eheleuthen zu Blittershain underm 15ten Aprilis 1659 Jahrss verkaufft zu haben alle seiner Eltern nach gehaltenem Divission process ubrig bliebene Gutergen in Blittershainer Bemarkung gelegen die haben nahmen wie sie wöllen nichts darvon aussgenommen vor und umb die Summe von 45 fl. Zeugen Theiss Cuntze Gerichtsschöffe  und Gerlach Siebel zum Freudenberg.

Eodem
Jacob Friessenhagen bekent vor sich seine Haussfraw und Erben ubertauscht zu haben Johann Georg Stahlschmidten Gerichtsschöffen, Anna Catharinen Eheleuthen seinen ganzen Stahlhammer zu Blittershain wie er denselben von Stahl Hannes Erben erkaufft sambt Kohlschopffen und Gerechtigkeit entgegen sein Stahlschmidtss Stalhammer bonder der Mullen bey Astorff welcher der untersten zur Halbscheidt ausserhalb und ohne den Kohlschopffen so er sie vorbehalten wie Friesenhagen ihme Stahlschmidten heraussgeben habe 27 Gulden. Zeugen Peter Krämer, Erich Themandt und Henrich Ohrendorff der Junger.
[Anmerkung: Im DGB 139 auf Seite 569 steht, dass Johann Georg Stahlschmidt Jacob Friesenhagen 1660 den halben Hammer zu Niederndorf gegen dessen Stahlhammer zu Freudenberg gibt. Diese Feststellung ist demnach falsch. Gemäss Familienforscher Karl-Heinz Gerhards dürfte es sich beim von Johann Georg Stahlschmidt getauschten Stahlhammer um den 1612 von Henrich Jeger aus Freudenberg errichteten Stahlhammer "nechst  undig dem Asdorffer weyer" handeln. Sollte Anton Stahlschmidt in erster Ehe mit einer Tochter von Henrich Jeger verheiratet gewesen sein?]

29.9.1660
Gütgen Thiederich Hoffmannss zugegen Haussfraw zu Niederndorff bekante vor mir alss kgl. Notario und zur Zeit Landtschreiber, und denen hierunden benanten hierzu sonderlich erforderten und erbettenen Gezeugen dass sie auss eigenem freyen ungezwungenen und unge[..] wohl bey ihr erwogenen Gemüth nachfolgende ferner Donationem mortis clausel über dass jehnige so sie hierbevorn ihrem Mann nit allererst vermacht hette und wass sie dessen nach ihrem seeligen _Thot etwa hinderlassen möchte, aufsetzen zu lassen sie vorgenommen habe, bathe darbey dass ich solche ihre ferner Verordtnung auss ihrem Munde zu Papier bringen und daruber glaubhafften Schein zu kunfftiger Nothurfft verfertigen wolle.
Erstlich dan will und begehrt sie, dass in Betrachtung in voriger ahn ihren Mann wie vorerwehnet beschehenen Donation der Schewern oder dess Bawss am Hauss und mit austrucklichen gennug etwa gedacht sein möchte, dieser Baw beim Hauss verpleiben und ihem auf kunfftigen Fall nit geschenkt sein solle.
Zum andern weil auf den sich sonsten begeben gehabten Fall wan sie ab intestato ferner verstorben wehre ihre ubrige Verlassenschafft auf ihrebeide Geschwisterte Gehlen, Helman Klapperts Haussfrawen zu Heisperg und Catharin Christ Stahlen Wittiben zu Blittershain, wie den ihrer beider Brüder Hermann und Hanness hinderlasene Kinder respl  Hans Jacob Fausten zu Niederfischbach und Steinen Johannes Fausten Haussfraw in der Dirlenbach auf einen ieden zum Vierthentheil erblichen gefallen wehre, und ihrer Schwester Steinen seel. Enckeln Anthon Stahlschmidtss auch seel. Kinder aus geschlossen hetten und aber vorgedachte Steina Johannes Fausten Haussfraw in der Dirlenbach mit ungeziemender Ehrn abschneidenden Reden sich gegen sie verlauffen hette. Alss wollte sie auss diessen Ursachen zuforderst demnach auss einem freywilligen Hertzen ihrer daeben zu gedencken diesser Steinen zu gewerten ab intestato  gehabtes Erbtheil auch kurtz zu vorgedachten ihrer Schwestern Steinen seel. Enckeln, Anthon Stahlschmidtss auch seel. Kindern auss erster und zweiter Ehe indistincte zur Halbscheidt ledig und loss, die übrige Halbscheidt wiederum zum halben Theil, das under halbe Theil ihrem Mann also geschenckt haben, dass sie beide Abtheiler diesser übrigen Halbscheidt nach pro portion der Schenckung ihr Steinen ihres Bruder Hermannus Dochtern ob sie es gleich nit gegen sie verschuldet zwölff Gulden ihr oder den ihrigen zusammen geben und handtreichen sollen, getrewlich sonder Argelist und alle Gefährden. Johann Georg Stahlschmidt vor sich und seine Mitgeschwisterte, und Thiederich Hoffmann ihr Ehemann haben solche Schenckung acceptirt, sich darvor bedanckt, auch die 12 fl auf den sich begebenden Fall zu entrichten versprochen. Geschehen im Beysein und Gegenwarth Theiss Cuntzen, Theiss Jungen und Jacob Giesselerss alle Gerichtsschöffen dess Ampts Frewdenberg, und dan Henrich Weissgerberss zu Niederndorff als sonderlich hierzu erforderter und beruffener glaubwurdiger Gezeugen.

14.3.1661
Johannes Siebel zum Freudenberg vor sich Anna Catharina seine Haussfraw und Erben bekent vor ungefehr dreyen Jahren verkaufft haben Johann Georg Stahlschmidten zu Blittershain ietzo Gerichtsschoffen des Ampts Freudenberg Anna Catharina Eheleüthen ein Viertentheil ahm Zehenden uf unseres gn. Fursten und Herrn bei den Höffen zu Blittershain und der Erbgerechtigkeit  in der [...]berger Bemarckung, item ein Orth Felts ahm Fusslocher Felt in selbigen Bemarckung gelegen, stöst vor  ahn Keuffer hinden ahn Herman Stahl. Uberhaupt eins ins andere vor und umb die Summe von 70 fl des vor Ubergab diesses Brieffs ahn dass [..] legatum welches von Henrich Bauman [..] legiert worden ahn der [..] im Ampt Freudenberg verwendet. Zeugen Martin krafft damahlingen Schlutheiss und Johanness Lindenschmidt der elter.

Eodem
Johannes Lindenschmidt der elter vor sich Gehla seine Haussfraw und Erben bekent vor zweyen Jahren verkaufft haben dem ehrsamben Johann Georg Stahlschmidten Anna Catharinen Eheleüthen zu Blittershain ein Wiesenflecken uf der Schliffwiesen stost oben und unden ahn Keuffer. Noch einen Wiesenflecken gelegen uf der Dauberswiesen stöst oben auch an Keuffer unden ahn das Herrn Gutt, uberhaupt vor undt umb 36 fl, ieder Rudten ein um die andere gerechnet ad 17 alb, thut diese Kauffung wie er selbige von seinen Eltern, von seinem Schwieger Bender? seel. er[Rest fehlt]. Zeugen Johann Henrich Siebel und Hanss Henrich Stahl zum Freudenberg.

16.3.1661
Hanness Weeber zu Niederndorff vor sich Cathrin seine Haussfraw und Erben bekent vor ungefehr 14 Jahren recht redlich und erblich verkaufft haben den ehrsamben Johann Giebeler Maria Eheleuthen daselbsten ihr halb Wohnhauss ist das hinterste [..] sambt den Höffgen hinden darahn gelegen stehende Haus und Hoff undenhehr ahn Johanness Langenbachs Erben oben an Johannes Föltzer vor und  umb 40 fl darvon 35 fl ahn die Kirch zu Fischbach das übrige ihme zahlt haben. Zeugen Theiss Jungen Gerichtschoffe und Hebert Stöhler zu Niederndorff

6.5.1661
Henrich Müller zu Langenholdinghausen Gerichtsschoffe bekennt dass vor ungefehr 23 Jahren, bey Steinen seiner Haussfrawen seel. ubertauscht dem ehrsamben Hermann Fausten in der Dirlenbach, Agnesen Eheleuthen ihr seiner Haussfrawen Zugestaendnuss von Thoniges Dirlenbachs seel. Erben ererbtes [..]bautheilen ahn Haussern und Bewden und Gutern wie dieselbe in und umb der Dirlenbach und deren Bemarckung gelegen, im Gegentausch vor und umb 116 Ruden Wiessen zu Heispergen undig der Junckernwiessen gelegen die Eggenwiess genant. Item bonder Oberfischbach in der Hoffmanns Wiessen 72 Ruden und dann heraussgifft  50? Gulden an Gelt, die Henrich Möller bekente vor Ubergab diesses empfangen zu haben. Zeugen Johann Henrich Siebel und Hanss Henrich Stahl beide Gerichtsschöffen zum Freudenberg.

 27.10.1661
Peter Schneider zu Blittershain vor sich Threina seine Haussfraw und Erben bekent dem ehrnhafften Johann Georg Stahlschmidten Gerichtsschöffen Anna Catharina Eheleuthen daselbt redlich und erblich verkaufft zu haben sein Viertentheil in der Wiessen die Hundts[..] Wiess genant wie er selbiges Theilss von seinen Eltern ererbt, theils von ihme besagt seiner Schwester Margarethen wegen ufgangene Gerichtskosten [..] ihme eing[..]sen worden wehre liegt die dass  in ihrer lebendigen Jeggen? in Blittershainer Bemarckung vor und umb 22 fl 12 alb sambt dazu gehöriger Gerechtigkeit soll und will gebührende Caution und Unterschrifft?  liefern. Zeugen Lorentz Steinseiffer zu Blittershain und Johann Windersbach daselbsten.

Eodem
Catharin [Faust] Christ Stahlen seine hinderlassene Wittib zu Blittershain vor sich und ihre Erben bekent dem Johann Georg Stahlschmidten Gerichtsschöffen Anna Catharina Eheleuthen daselbst verkaufft zu haben ihr Felt ahm Weyerwalt? in selbiger Bemarckung gelegen, stöst vor ahn den Fuhrweg mit seiner Heegen hinden an Keuffer halb ahn der [..], 148 1/2 Rudten iede pp. 10 alb , 33 den oder aber 61 fl 21 alb. Zeugen Hanss Henrich Stahl Gerichtsschöffe zum Freudenberg und Hanss Henrich Stahl zu Blittershain.

Eodem
Johanness Waffenschmidt zu Blittershain vor sich Elsa seine Haussfraw und Erben bekent dem ehrnhafften Johann Georg Stahlschidten Gerichtsschöffen Anna Catharinen Eheleuthen daselbsten verkaufft zu haben ahn dess Klingwaffenhammer  zu Blittershain erstlich die [...] 3/8, erstlich vier Sechstetheil und auss der ubrigen Zweysechstetheils sich wiederumb theilende in Haupttheil zwey Neuntetheil sambt aller dazugehörigen Gerechtigkeit vor und umb 14 3/4  Rythl seind 25 fl 15 alb 6 den. Zeugen Herman Stahl und Johann Windersbach daselbsten.

28.10.1661
Nöll Cuntze zu N.Heussling vor sich Catharina seine Haussfraw und Erben bekennt verkaufft zu haben Johann Gibelern Margen Eheleuthen zu Niederndorff 2 Wiesenplätzgen in Ubacher und Niederndorfer Bemarckung gelegen, das eine stöst vorhaupts ahn die Ubachs Erben anderhaupts einerseits ahn Jacob Nöll, dass ander unden ahn Götharts Berg Wittibe vorhaupts ahn das Wasser anderhaupts an den Bergen, uberhaupt vor und umb 10 fl. Zeugen Göthart Cuntze zu der Fischbach und Johannes Faust daselbsten.

Eodem
Johannes Faust Gerichtsschöffe vor sich Anna Lucia seine Haussfraw und Erben, bekent dass er den Eheleuthen Lorentz Steinseiffer Margarethen Eheleüthen zu Blittershain recht und redlich und erblich verkaufft habe die Stahlhammergerechtigkeit ahm obersten Hammer zu Blittershain, wie er selbige von Johanness Waffenschmidt daselbsten davor ahn sich erhandelt hatte eines, anderntheilss seine Bewden? er auch darvor von unserem gnedigsten Fürsten und Herrn vom Herlinger Hoff ahn sich bracht hatte, und wehre dieser Kauff geschehen vor beide Stucke vor und umb neunzehen Gulden. Zeugen Henrich Looss und Theiss Jung beide Gerichtsschöffen.

29.10.1661
Theiss Häner zum Freudenberg vor sich Margaretha seine Haussfraw und Erben bekent dem ehrsamben Johann Georg Stahlschmidten Gerichtsschöffen Anna Catharein Eheleüthen zu Blittershain verkaufft zu haben ein Wiessenplatz im Hackenlandt Hoff, stöst unden ahn Henrich Halmen, oben ahn Henrich Motten, item seinen Wiessenplatz uf der Deubertswiess, stost unden und oben ahn Keuffer, einerseith ahn dass Kirchenguth, und ist dieser Verkauff geschehen vor und umb 7 Gulden?, dessen aber ist gegen diesen WiesenPlatz dassjenige Gartenlandt welches im leymer Garten gelegen und Keuffer eingeschatzt bekommen oder worden, Jacob Bendern zu Blittershain verkaufft worden wehre, hierdurch frey und los gegeben worden. Zeugen Martin Krafft und Thiel Börner zum Ahnstoss.

15.11.1661
Hermannuss Schley Burger in Siegen vor sich Anna Maria seine Haussfraw zu drey Vierteltheil einer [..] [..] vor sich Catharin seine Haussfraw in Siegen zu dem einen [..] [..] Arnold Ducker zu Niederfischbach Gerichtsschöffe des Ampts Freussburg vor sich Catharina seine Haussfraw und als Vormundt vor Matthes Weiss seel. Kinder daselbst darbeneben Herman Bender als Catharin dieser Kinder eines Ehemann nit zugegen zu [..] vor den undt [..] . Item Petern Koch auch zu Niederfischbach vor sich Jacobine seine haussfraw und allerseiths Erben bekennen verkaufft zu haben ihre Haubergs- und Hochgewaltsgerechtigkeit wie selbige in Niederndorffer Bemarckung vermög.[..] in Anthon Stahlschmidts Jahn gelegen sein anhaltende 122 1/2 Rudten dem [..] Henrich Stahlschmidt Anna Margrethen Eheleuthden zu Niederndorff iede Rudte [..] fl 11 alb 1 den. Item denn auch ehrsamben Theiss Jungen Gerichtsschöffen ahn Hymen Hoffmannen daselbsten einen Jahn zu [..] zusahmen vor undt umb 27 fl thut selber Theil 13 fl 12 alb. dass zwölffte Theil im Zehenden der Übacher und Niederndorffer Marck, und wohin sich selbiger sonsten in selbiger Marck hin besheiten thut , ist ein gantzer Jahn und besteht in Wiesen Felt Haubergen und Hochgewält, wie sie all dieses von ihrer resp. Mutter , Schwieger und Schwestern, Eva Hans Heesen Hausfrawen seel. ererbet hetten. Zeugen Johannes Faust und Theiss Jung beide Gerichtsschöffen. Verkeuffere Arnold Ducker, Peter Koch Herman Bender Boschen bathen umb Sieglungen, item Herman Schley.

 15.3.1662
Feygha Thiel Kraussens seel. Wittibe zu Hunspern im Kirspel Wenden churcöllnischen Landess bekent redlich und erblich verkaufft zu haben ihren Schwagern und Schwestern Johann Giebeler Mergen Eheleuthen zu Niederndorff alle ihre Erbgerechtigkeit von ihren Eltern ererbt in und umb der Niederndorffer und Übacher Bemarckung gelegen, ahn Hauss und Hoff Wiessen Felt Garten Haubergen und Hochgewält besucht und unbesucht die habe sonst nahmen wie sie wolle nicht darvon aussgenommen vor und die Summe von fünffzig Gulden, die sie vor Ubergab dieses wohl empfangen hette. Zeugen Henrich Weissgerber zu Niederndorff und Ebert Hoffmann zu Oberfischbach. Verkaufferin bath umb Sieglungen.
[Anmerkung: Die vorerwähnte Sophia, Marias Schwester, muss schon um 1641 geheiratet haben, da sie zum einen nicht im 1647 beginnenden Wendener Copulationsbuch zu finden ist und zum anderen wohl schon um 1642 Mutter geworden ist, falls Dirich/Dierich Krause ihr Sohn ist, der 1662, just in dem Jahr, in welchem Sophia ihr elterliches Erbe verkauft, Catharina Wiesemann in Wenden heiratet. Als Sophia am 21.8.1648 einen Sohn Peter taufen lässt, ist Thiel Krause bereits verstorben. Die Paten sind Peter Schrage aus Hünsborn und Catharina, Johannes Schneiders Frau von Wenden.]

26.4.1662
Agness Johannes Siebels seel. Wittibe zu Niederfischbach vor sich und ihre Erben bekent recht redlich und erblich verkaufft zu haben dem ehrsamben Hanss Henrich Loossen Anna Maria Eheleuthen zu Niederndorff ihre Hauberg- und Hochgewältsgerechtigkeit in der Niederndorffer und Übacher Bemarckung gelegen in Anthon Stahlschmidts Jahn ahnhaltende 97 Ruden, wie selbige von ihrem Vatter und Alt-Vatter herrüren thaten, vor und umb die Summ von 19 Rythl seindt 35 fl 15 alb: Zeugen Johanness Faust Gerichtsschöffe zu Oberfischbach und Johanness Knihe zu Heissberg. NB: Diessen Kauff haben abgetrieben Henrich Stahlschmidt Anna Margaretha Eheleuthe daselbst zu Niederndorff und soll desswegen ein Transfix hiervon gemacht werden.

2.11.1662
Johann Georg Stahlschmidt Gerichtsschöffe zu Blittershain vor sich Anna Ctharina seine Haussfraw und Erben bekent er habe vertauscht dem ehrsamben Hanss Henrich Stahl Gerichtsschöffen Elssbeth Eheleuthen zum Freudenberg so dan Catharinen Christgen Stahlen seel. Wittiben zu Blittershain, ahn dess Kleinen Wafenhammer  daselbsten retlich 4 sechteltheil und auss den übrigen 2/6 sich theilende in neun Theil 2/9 wie er dieselbige von Johanness Wafenschmidten vor einem Jahr ahn sich erkaufft, aussgenommen die hiezu gehörige Bew-Platzung welche er zum Kohlgertgen eingerissen und hette ihnen Jegentäuscher heraussgegeben 69 Rythl zu Jegentausch vor und umb ihren Waffenahmmer daselbsten samt zugehörigen Gerechtigkeit ahn Schopfen und dem Kohleloch welche stöst unden ahn Henrich Weschenbachen, oben ahn den Weeg so nach dem Hammer gehet. Item mit sambt darahn hangendem Schleiffstein doch mit der aussgetruckten Condition, dass sie den selben doch anderss nit alss ohne sein Johann Georgens Schaden zu gelegenen Zeiten gebrauchen mögen. Zeugen Henrich Ohrendorff der Elter zum Freudenberg und Hanss Henrich Stahl zu Blittershain.

Eodem 2.11.1662
Johannes Faust Gerichtsschöffe zu Oberfischbach vor sich Anna Lucia seine Haussfraw und Erben bekent er habe ubertauscht Johann Bottenbergen Annen Eheleuthen ietzo ufm Bruch zu Oberheüssling seine Hauggerechtigkeit wass deren bober dem Deusternichsseiffen und der Steinrütschen in Heusslinger Marck gelegen, in allen Stücken aussgenommen dass Heesser Theil im Röpich Jahn, im Jegentausch vor und umb sein Haw- und Hochgewältsgerechtigkeit, wass deres er von sein Faustenss Bruder Mannussen gekaufft gehabt, und in Oberfischbacher Bemarckung gelegen were. Zeugen Johannes Klauss zu Alchen und Johanness Holenküsser zum Bottenberg. NB: dem Jegentausch ist den 1. January 1668 ein Jegentauschbrieff bewilligt und geschrieben worden.

Eodem
Catharina Henn Hoffmans seel. Wittibe zur Blittershain bekent bey ihrem ersten Ehemann Christ Stahlen seel., dem ehrsamben Herman Fausten seel. Agnessen Eheleuthen in der Dirlenbach recht redlich und erblich verkaufft zu haben, ihr Antheil wass sie deren von Thönges Dirlenbachs seel. Erben zum siebententheil, un von ihrem einthalben Brudern Hanss Herman Fausten zum Funfftentheil ererbt ahn Haussern , Bewen und Gütern, wie dieselbe in und umb die Dirlenbach und deren Bemarckung gelegen. Vor und umb 200 Gulden welche ihr mit vätterlichen Herman Fausten ahntreffenden Handschrifften wehren zahlt, und ietzo ihr noch in einer Vergleichung dieserwegen von Johannes Langenbach dessen Eydamben in der Dirlenbach, zu einem ewigen Abstandt und zwantzig Gulden heraussgegeben worden wehren, wolte also nun drauf gentzlich verziehen haben. Zeugen Johann Georg Stahlschmidt Gerichtsschoffe und Jacob Friesenhagen zum Freudenberg.

Eodem
Gütgen ietzo Thiederich Hoffmans Haussfraw zu Niederndorff bekent sie habe dem ehrsamben Herman Fausten nunmehr seel. Agnessen demnach Eheleuthen in der Dirlenbach vor ungefehr 23 Jahren recht redlich und erblich ahngetauscht damalen in ihrem Wittibenstande, ihr Antheil wass sie dessen von Thönges Dirlenbachs seel. Erben zum siebenten Theil, und von ihrem einethalben Brudern Hanss Hermann Fausten zum fünftentheil ererbt, ahn Haussern Bewen und Gütern, wie dieselbe in und umb der Dirlenbach und deren Bemarckung gelegen, im Gegentausch vor und umb ein Viertentheil eines Jahns in der Niederndorffer Bemarckung. Item ein halb Feldt ahm Kirberg in selbiger Marck stosende eines Haupts ahn den Berg und noch ein Feld daselbst in der Oberfischbacher marck stosend vorhaupt ahn den Weeg, andernhapts ahn Jacob Gerhardten und dass Johanness Langenbach vorstehenden Herman Fausten Eydamb in der Dirlenbach ihr ietzo noch in einer Vergleichung dieserwegen zu einem ewigen Abstandt und Verziegh dresig Gulden in einer druber stehenden Handtschrifft, so dieseswegen aussgefertigt und so viel darzu vonnöthen auss diesen Gütern verschrieben werden soll gegeben habe. Zeugen Theiss Cuntze und J.Georg Stahlschmidt beide Gerichtsschöffen.

Eodem den 2.11.1662
Helman Klappert zu Heisperg vor sich Gehla seine Haussfraw und Erben bekent, er habe ebenfalss vor ungefehr 23 Jahren eusdem et quidem eiusmodi bona, erstlich ein siebentheil demnach auss eines 1/5 ein funfftetheil ererbt gleich denen zuvor, vertauscht im Gegentausch vor und umb ein Wiessen in der Rapelsbach in ihren lebendigen Heggen gelegen, noch ein Wiessenplatz bonder Alchen uf der newen Wiessen stosende oben und unden ahn Jacob Arnolden zu Seelbach, noch ein Wiessenplatz uff Höffen zu Heisperg, stosende unden und oben ahn dass Bickische Gutt, noch in den Niessmunder Stücke Heeg bey [..] die sechste Ruden. Zeugen Johann Georg Stahlschmidt Gerichtsschöffe und Thiedrich Hoffmann zu Niederndorff,

Eodem
Margaretha Gerlach Bern seel. Wittibe in der Dirlenbach bekent sie habe Herman Fausten Agnesen Eheleuthen daselbst vor Jahren in Anno 1638 erblich übertauscht ihr Siebentheil ahn Hauss Bewen und gutern daselbst nichts ausser dem wie sie dass von ihrem Brudern Thongessen Dirlenbach seel Erben ererbt und umb die Dirlenbach und deren Bemarckung gelegen wehren. Im Gegentausch vor undt um ihr Margarethen ihre Haug- und Hochgewältsgerechtigkeit in Niederndorffer und Übacher Bemarckung. Item zwey Wiessenplacken zu Seelbach bey der Schafsbrucken gegen dem Dorff, seindt die zwey understeth. [..] Heraussgifft 26 fl. Zeugen Herman Hoffman zu Heisperg und Henrich Weissgerber zu Niederndorff.

3.11.1662
Magaretha Ebert Stahls seel. Wittibe zu Blittershain bekent im Aprili Anni 1660 verkaufft zu haben dem ehrsamben Johann Geörg Stahlschmidten Gerichtsschoffen Anna Catharinen Eheleuthen zu Blittershain ein Wiesenpletzgen bondern Dorff stosend unden und oben ahn Keuffer und haltende 14 Ruden. Uberhaupt vor und umb zwölff Rthlr 9 alb. Zeugen Theiss Jung und Hanss Henrich Stahl, beide Gerichtsschoffen.

6.7.1663
In Gottes Nahmen Amen Kendt und zu Wissen sey hiermit und Krafft diesses Brieffs dass der ehrsambe Dhieterich Klappert auss der Zeidenbach, Wittiber mith endtsbenenten Notari um und zur Zeit Landtschreiber zu sich alhier in Siegen in Martinussen Klingspors Hauss zum Schwanen uf die hinderste Stube erfordern lassen, mir zu verstehen gegeben und ahngezeigt, wie dass durch sonderbahre Schickung Gottes des Allmächtigen er sich mit Marien Johannes Schölers Gerdrauten Eheleuthen zu Oberschelten eheleiblicher noch lediger Dochter in Ehe Verlobnuss die welche sie negster ihrer Gelegenheit im Angesicht der christlichen Kirchen offentlich confirmiren und bestettigen lassen wollten, eingelassen hette. Ob nun der liebe Gott ihme in seinem nunmehr fast hohem Alter mit derselben seiner ietzigen Braut und kunfftigen Ehe Haussfrawen Kinder oder Erben vätterlich bescheren und ihn überleben lassen würde, dass möchte er von Hertzen wünschen und begehen weilen aber solcher Fall in der Wissenschafft dess lieben Gottes allein stunden und ihme und männiglichen verborgen were, er darumben uf einen oder den anderen Fall seine liebe Braut und kunfftige Ehehaussfraw nach seinem seeligen Thot der gewiss, die Zeit aber desselben ungewiss were, auss einer sonderlich zu ihr tragenden Liebe und ehelicher Zuneigung beyzeiten gern versorgt und verpflogen haben wollte, alss were er entschlossen eine Verordnung wie er es nach seinem Thot mit seiner Verlassenschafft gehabt haben wollte, ufsetzen zu lassen. Were derenwegen sein endtlicher Will und Meinung und wolte, dass im Fall der liebe Gott ihme Erben beschehren, die seinen Thot uberleben, und alss dan dero Mutter noch mit und bey ihnen im Leben sein wurde, sie seine kunfftige Haussfraw dannoch die Halbscheidt ahn all dem seinigen ahn Hauss und Hoff, Wiessen, Felt, Garten, Hauberg und Hochgewalt, trucken und nassen, liegendem und rürendem , dass seye gelegen oder habe sonst nahmen wie er wolle, nichts darvon aussgenommen. Wurde es uber Vermuthen sich anderst begeben, dass er ohne hinterlasung eigen ehelicher Leibserben zu sterben kommen, und seine Haussfraw hinder sich herlassen sollte, dass dieselbe alssdan die andere Halbscheidt mit- und an also seine gantze Substantz alss obengedacht indistincte in Krafft diesser seiner Verordnung alss seine eintzige instituirte Erbin haben und behalten. Allein der Schulen zu Oberfischbach stundtlich und so balt sie ihn ehrlich zur Erden bestattet würde haben zehen, und seinen negsten Gefreunden 24 fl (die er denenselben zu einem ewigen Gedächtnuss legit haben wollte) geben und zustellen solle. Negst deme hiernach benenten nahmens Marien der Brauth hierbey über und ahngewesene, diesse Verordtnungs Schenckung bona fide acceptirt hat. Dieselbe hernacher per modum reciprocce donabus ihme Dhierich Klapperten ihrem kunfftigen Ehemann hiewiderumb uf den Fall sie vor ihme ohne Hinderlasung ehelicher Leibs Erben zu sterben kommen sollte, alle ihre Hinderlassenschafft, die seye, bewegh- oder unbeweglich, haben nahmen wie oder seye gelegen wo sie wolle, nichts im geringsten darvon aussgenommen, auss einem freyen liberalem Hertz und Gemuth nicht weniger auss ehrlicher und herzlicher Zuneigung zu ihme geschenckt und vermacht, und wolte, dass derselbe auch alss ihr Eigenthumbserb dieselben einhaben und behalten, allein der Schulen zu Oberfischbach darvon 5 fl und ihren negsten Gefreunden 12 fl, auch so balt unweigerlich handtreichen solle welche Schenckung dan auch er Dhiterich von seiner ietzigen Braud und kunfftigen Haussfrawen mit Danck acceptiret. Alless getrewlich und sonder alle Gefährde. Zeugen H. Caspar Irlenhoff, Pastor zu Oberfischbach, Martin Klingspor, Bürger in Siegen, Johanness Grimm, Jacob Schneider zu Oberschelt und Eberth Hoffman zu Oberfischbach.
[Dietrich Klappert stirbt um 1665, und seine Witwe Maria nimmt in zweiter Ehe Arnold Jung, Sohn des Niederndorfer Gerichtsschöffen Matthias Jung, zum Ehemann (siehe Protokoll vom 24.1.1666). Arnold Jung wird nach zehnjähriger Ehe am 10.2.1676 begraben und Maria am 3. Dezember desselben Jahres von Johann Georg Stahlschmidts Schwiegervater Arnold Cuntze zum Traualtar geführt. Arnold Cuntze stirbt an seinem Wohnort Niederheuslingen und wird am 27.12.1679 zur Erden bestattet. Maria kehrt nach Zeitenbach, an den Wohnort ihres ersten Ehegatten zurück, wo sie am 15.2.1689 stirbt.]

9.8.1663

Anna Lucia Johannes Faustens Gerichtsschöffens dess Ampts Freudenberg seel. hinderlassene Wittibe zu Oberfischbach bekent Johan Daub und Jacob Nöhl haben von dato underm 10ten Feb. Ihrem Mann seel. und ihr, alss Kirchmeister auss der KirchenmittelnU auf ihr freundtliches Gesinnen gutlichen bahr über vorgestreckt und ahngeliehen die Summe von 50 fl welche Theiss Jung dabevorn abgelegt hette, verschreibt dargegen ihr Wiess in der Fischbach, stöst unden halb ahn die Pfarrwiess, ahn den Wasserstaden ein anderseiths ahn Mannus Webern. Zeugen: Johannes Schneider von Oberschelte Gerichtsschöffe und Johanness Daensberg von Niederndorff

Eodem 9.8.1663
Anna Lucia Johanness Faustens Gerichtsschöffens dess Ampts Freudenberg seel. hinderlassene Wittibe zu Oberfischbach bekent vor sich und ihre Erben sie und dieselbige seyn von ihres resp. Manness und Vatters Schwestern Christina seel. hiebevorn an die Schuel zu Oberfischbach beschehenen legati halben ged. Schülern capitale schuldig die Summe von Zehen Gulden. Verschreibt dargegen ihr Gartenlandt in der Heissberg liegende ein und anderseiths zwischen Johannes Zeidenbachen und Johann Fischbachen zu Oberfischbach. Zeugen Johannes Fichbach zu Oberfischbach und Johann Grimm zu Oberschelten.

1.1.1664
Johannes Daensberg Ehla Eheleuthe zu Niederndorff bekennen die ehrsambe Jacob Nöhl und Johann Daub zur Zeit Kirchmeisterr zu Oberfischbach haben ihnen zu [..]gestandenen ihren Nöthen auss der Kirchenmitteln auf ihr freundtliches Gesinnen bahr uber vorgestreckt und ahngeliehen die zwey von Johannes Schneidern und Johanness Stüllen zu Oberschelten beiden resp. Gerichtsschöffen abgelegte Capitalia zusammen tragende vierzig Gulden, sollen und wollen selbige Kauffung biss zu [..] die Condition der Debitoren die Vergünstigung zu thun versprochen dass sie sich auch also uf Zweyungh ablegen lassen wollen, mit gebührendem Interese verpensionieren dargegen verschrieben haben, ihr Feldt ahm Hartzberg am Garten gelegen stossende vorn ahn den Weeg, oben ahn Thönies Stahlschmidts Erben, noch ein Wiess in der Kiesbachs tosende ahn dass Wasser ein andertheilhs ahn den Berg, oben ahn Johann Latsch. Zeugen Johanness Schneider zu Oberschelt, Gerichtschöffe und Johanness Ubach zu Oberfischbach

10.8.1664
Eine christliche Eheberedung gethäidiget und gechlossen worden zwischen dem ehrbahren jungen Geselllen Paulus Schrammen dess ehrbahren Leonhardt Schrammen von Bardenberg Ampts Wilhelmstein Julicher Jurisdiction ehelicher Sohn alss Bräutigamb ahn einem und der ehr- und tugendtsammen Anna Lucia dess ehrnhäfften Johannessen Faustens gewessenen Gerichtsschöffens dess Ampts Freudenberg seel. hinderlassene Wittiben zu Oberfischbach als Brauth ahm andern Theils also und nachfolgender Gestalt.
Erstlich sollen sich beide Eheleuthe [fehlt].
Zum andern verspricht Paulus der Breutigamb seinerBraut uf den Fall er vor ihr ohne hinderlasung ehelicher Kindserben? versterben sollte, dass sie als den alle seine hinderlassenschafft beides liegend und fahrendt in Krafft diesser Ehepatten haben, halten und erblich behalten, allem seinem Tauffpatten Paulo Schrammen, Petri Schrammen von der wie den des Kirspiels Bardenberg im Hertzogthumb Julich so balt die Sume von 25 Rthlr die er demselben pro legato zu einem Vattern Gedächtnuss ietzo beygelegt und alss dan gegönt haben wollte, erlegen und Handt reichen solle
Zum dritten verspricht und will Paulus der Breutigamb diejehnige seine Stieffkinder welche von Johannes Fausten seel. erziehlet, und sich in wehrender diesser ihrer Ehe von ihnen bestatten werden, auss ihren sammenden Mitteln nach seinem Vermögen ausssteuern helffen.
Dargegen und zum Vierten will Anna Lucia die Brauth ihrem Breütigamb auf den Fall sie vor ihme zu sterben können sollte, in deme allen wass ihr von ihrem Mann Johanness Fausen seel vermacht, so wohl alss wass sie zusammen erkobert nicht weniger in deme wass ihnen beiden von ihrer resp. Schwester und Schwägerin Christina geschenckt, auch in deme wass sie beide Eheleuthe nun forters erringen und zusammen erkobern werden, ein Kindtstheil beygelegt und vermächt darbey diesses ihr verordnet und ihren Kindern befohlen haben dass da diesser Fall sich begeben wurde, dass sie beide keine Kinder erziehlen, oder sie vor ihme hinderlasen und der Kinder eines nach ihr sich ins Hauss bestatten sollte, so lang er alss den seinem Wittibenstandt nit voraus und ledig bleiben wurde dass er darauss nit gestossen sondern seinen freyen Auss und Eingang dann behalten solle. Alles auch mit Bewilligung beider Vorunder getraulich sonder Argelist und alle geführte Weinkauff und Thädigungs [..] hierbey uber und ahn seindt beiderseiths gewessen die resp. Ehrwurdig. Und wohlgel. auch ehrsamben H. Caspar Irlenhoff zur Zeit Pastor, Peter Schramm Vorgeden?, Johannes Fischbach und Helman Klapperts beide Vormunder, sodan Johannes Zeidenbachs und Eberth Hoffmanns von Oberfischbach.
[Anna Lucia stirbt nach April 1693, da sie am 30.4. Patin ihrer Enkelin Anna Lucia Faust, T. v. Sohn Johann Georg Faust, ist. Ihre Enkelin Anna Lucia Faust stirbt bereits wenige Wochen nach der Geburt und wird am 16.5.1693 bestattet.]

18.12.1664
Thiederich Hoffman Gütgen [Faust] Eheleuthe zu Niederndorff vor sich und ihre Erben bekennen sie haben vor Jahren Johannes Fausten Gerichtsschöffen, nunmehr seel. Anna Lucia, dessen hinderlassenen ietzo Paul Schrammen Haussfrawen recht redlich und erblich verkaufft ihr Antheil Haubergsgerechtigkeit in den funff Fausten Stückelgen, deren drey in der Saselsbach, eins uf der Brachen, das ander uf der Ecken ahm Katzenberg gelegen weren und sich von Gothart Cuntzen einem mehr also abtheilen, dass derselb ahn [..] ein Drittentheil und sie Keuffer zwey Drittentheil nehmen und behalten thuen. Und ist dieser Kauff geschehen vor data vor undt umb funff Gulden und haben heut dato ietzige Keuffer und [..] den Verkauffern weil es ihnen zu wenig zu sein gedacht damit sie Brieff bekommen thuen noch zum Verziegh versprechen und gegeben, resp. einen Huet und eine Hundts[..]. Zeugen Göthardt Cuntze und Ebert Hoffman zu Obernfischbach.

8.6.1665
Johann Georg Stahlschmid Gerichtsschöffe Anna Catharina Eheleüthe zu Blittershain bekennen verkaufft zu haben Herman Stahl Margarethen Eheleuthen daselbst ein Feldt ahn der Hellen, stöst unden ahn Verkeuffers Wiess vorhaupts ahn dass Herrngutt, sonst in ihrer lebendigen Heegen gelegen wie sie selbiges von Jacob Brassen und Johannes Schneidern von Seelbach under andern mehr Gutern ahn sie erhandlet. Und weer diesser Kauff geschehen vor und umb 24 fl 9 alb. Zeugen Hanss Henrich Stahl und Lorenz Steinseiffer zu Blittershain.

 9.6.1665
Henrich Bach Catharina Eheleuth zum Freudenberg bekent Johann Georg Stahlschmidt und Henrich Mott gewesene Kirchmeister haben ihme auss der Kirchenmitteln auf sein freundtliches Gesinnen gutlich vor gestreckt die Summe von fünffzehn Gulden, soll und will selbige jährlichen uf Martini verpensionieren dargegen verschrieben haben einen Wiesenflecken bondern Gambachs Weyer stosende unden und vor ahn Gerlach Siebeln, da ein solches nit gennug auss seinem fahrenden und liegenden beiden Mitteln so Vieh alss uf alen Fall darzu vonnöthen sein möchte. Zeugen Theiss Blöcher und Jacob Wingendorff.

6.11.1665
Johann Georg Stahlschmidt zu Blittershain Gerichtsschöffe vor sich Anna Catharina seine Haussfraw und Erben bekent verkaufft zu haben, mit Vorwissen seines ersten Keuffers, Weigandt Hammer zu Friessenhagen, dem ehrsamben Peter Quasten Gerdraut Eheleuthen von Bettendorff im Wildenburgischen seine Haubergsgerechtigkeit uf dem Hundtshainen ahn zweyen Stücken binnen ihren Löchen gelegen, das oberste oben langs des saynischen Land [..] stost vorhaupts ahn das Kirchengutt zu Oberfischbach, hinden ahn dass Crudorffer Gutt, dass andere stöst unden ahn dass Solbachsfeldt oben ahn dass Solbachs Haustücke, seindt zu sammen 15 Morgen iede vor und umb 5 Gulden 7 ½ alb thut diesse Kauffung Neunzig funff Gulden funffzehn alb. Zeugen Hanss Henrich Stahl Gerichtsschöffe und Henrich Motz zum Freudenberg

6.11.1665
Henrich Stahlschmidt Anna Margaretha Eheleuth Hanss Henrich Looss Anna Maria Eheleüthe, Hanss Theiss Weissferber [Weissgerber] noch ledig zu Niederndorff bekennen verkaufft zu haben ihrem resp Schwagern und Schwestern Johann Fischbachen Catharinen Eheleuthen zu Oberfischbach [..] vor sich und die [..] ihr Antheil Haubergs und Hochgeweltsgerechtigkeit in der Ubacher und Oberfischbacher Bemarckung, in der Schultzen Kinderstücken im Rüpeln Jahn und in den Hoffstücken, es seye besucht oder unbesucht nichts davon aussgenommen, item wass sie darbeneben in den Niederndorffer Haustücken welche der Bersche von der Gemeinde gekaufft und in der Oberfischbacher Marck gelegendt von ihren resp. Schwiegerleuthen und Eltern ererbt, uber dieses Henrich Stahlschmidt part. verkaufft ¼ in seines Vatters seel. Jahn, wie rechtss von den Heesen Erben verkaufft und sich diesser hier von Johannes Kremern zu Oberfischbach abtheilt also dass daselb erstlich die Halbscheiden und auss der andern Halbscheidt 1/5 zurucknimbt. Henrich Stahlschmidt zwei [..] Rhtlr die ubrigen iedes pp. 7 ½ Rthlr . Zeugen Henrich Looss und Johann Georg Stahlschmidt beide Gerichtsschöffen.

24.1.1666
Maria Thiederich Klapperts seel. hinderlassene Wittibe in der Zeidenbach nachdeme sich selbige durch Verhängnuss und Schickung Gottes des Allmachtigen in ander eheliche Gelubde eingelassen und ahn Arnold Jungen noch ledigen, Theiss Jungen zu Niederndorff Gerichtsschöffens dess Ampts Freudenberg ehelichen Sohn ver[..] hette, bekente und wollte beschrieben haben, sie hette bey ihrer ehelichen Beredung ihrem ietzigen Breutigamb und kunfftigen Ehemann uf den Fall dass sie vor demselben sterben und er ihren Thot überleben wurde nach Ahnleitung furstl. Nassaw Catzenelenbogischer Landt- und Gerichtsordtnung ein Kindtstheil auss ihrer gantzen Verlassenschafft ahn begrabenem oder fahrendem, dessen wass sie in der Obernheess, noch [..] zu gewarten haben möchte, so wohl dass was sie sonsten von ihrem Mann seel. geschenckt bekommen undt geerbet hette. Zeugen hierbey über und ahn seindt gewessen beneben Theiss Jung vorgedachten Johanness Schneider zu Oberschelt, Johanness Klappert in der Zeidenbach und Nöll Beer zu Lintenberg.
[Maria, Witwe Dietrich Klappert und spätere Ehefrau von Arnold Jung, wird am 3.12.1676, nachdem Arnold Jung im Februar 1676 in der Zeitenbach stirbt, Ehefrau von Johann Georg Stahlschmidts Schwiegervater Arnold Cuntze in Niederheuslingen. Maria überlebt auch ihren dritten Ehemann und stirbt am 15.2.1689 in der Zeitenbach]

18.8.1666
Henrich Stahlschmidt zu Niederndorff vor sich Anna Margretha seine Haussfraw und Erben bekent er habe ihme Johannes Seelbach Veeigha Catharina Eheleüthe daselbsten auf sein freundliches Gesinnen bahr vör vorgestreckt und ahngelihen die Summe von einunddreysig Rthlr were zehehn nechst verwichenen ahn Walpurgiss und dagegen hette er [..] seinem Creditor antatt und vor die jährlichs biss zu deren wider Ablagh fliessende Pensiones wurcklich bhar einige Reduction zu brauchen eingethan, zugestelt und eingeraumbt, sein von Martin Krafften erkauffte vierundzwantzigste Theil ahm gantzen Ubachs Hoff nit diessen Ahn[..] dass darum Creditores diessses Versetzen deren eins Mühe sein wurden, das fals ihren Debitori im Jahr zuvor, [..] aber der Debitor diess Gelt wiedrum ablegen und darmit sein ihm versätzte gutt wiede einlösen wollte, ein solchess andernfalls ein Veirteljahr zuvor ahnkundigen, da dann iedes Theil die[..] und ab Zutreffen schuldig und gehalten sein solle, von rechtswegen. Zeugen Hanss Henrich Looss Thilmanns Cuntze und Jacob Nöhel [..]

[Nachfolgend der Text der mir zur Verfügung stehenden Kopie von der Kopie der Kopie der Kopie…. zur Info]
18_8_1666

21.10.1666
Zu wissen seye hiermit und Krafft diesses Brieffs vor aller manniglichen alss und nachdeme vor ein erstes Johannes Fischbach, Elsa Eheleuthe zu Niederheüssling vor Jahren ihrer Tochter Catharin ahn Johannes Beern ehelich verheyratet, und mit denselben jungen Eheleuthen also tractiret [verhandelt], dass sie dieselbige in all ihr geraides Gutt dergestalt ein und bey sich genommen, dass sie sambt und sonders davon und darmit zu sammen haussen, und wass uf kunfftig sich zutragenden Fall ahn geraiden in solchem ihrem zusammen gesetzten Vermögen sich finden wurde, ihnen beiderseiths, und einem jeden zur Halbscheidt zu kommen und gemeind sein sollen.
Alss vorss under inmittelst sich begeben und zugetragen, dass Catharin, vorerst, und Johannes Beer hernach verstorben, und diesse beide junge Eheleuth, also die Alten ihre Schwiegerleuth und resp. Vatter und Mutter darbeneben auss ihrer beider Leiben zwo Döchter, nahmentlichen Anna Catharin und Even nach sich im Leben verlassen, und es darzu kommen dass sich die Alten, mit ihren beiden Encklein secundum jus repraesentationes in deme vorhandenem Geraiden und fahrenden Gutt recht mässig und friedtlich betheilet, dasselb halb behalten und zu geeignet und denenselben die andere Halbscheid libere aussfolgen lassen. Daruf hernachen sich durch Gottes Schick und Verhängnus auf dies begeben, dass Peter Stahlschmidt, weilandt Anthonius Stahlschmidts von Niederndorff gewessenen Gerichtsschoffens dess Ampts Freudenberg hinderlassener Sohn sich ahn Anna Catharinen vorgedacht ehelichen verheyrathet.
Dass vors Dritte vorherstgemelte Alte Johannes Fischbach und Elssa dessen ehelich Haussfraw – ebener Gestalt alss sie vorhin ihrer Dochter und ihrem Eydamben gethan haben – wiederumb diesse junge Eheleütger Peter Stahlschmidten und Anna Catharina dessen Haussfrawen bey sich eingenommen und denenselben ihre folgende gantze Hausshaltung mit zu uberwalten ubergeben, dass nun künfftig ihren Alten angefallene Halbscheidt zwischen ihnen ein gemeines Gutt sein, sie zusammen ahn entscheidung dessen wass den Jungen zukombt, sie zusammen darin haussen sollen und wollen also und dergestalt, dass sie zu sammen ein Gewerb gemeint, term optime quam passime treiben, und wass sie zusammen darmit auf diessem Hoff erwerben werden, den jungen Eheleutgen alles halb sein solle also, dass dafern die Alten vor ihnen zu sterben kommen sollten dieselbige alles vorhandene Geraide alss ihr Eigenthumb vorher halb participiren, in der ubrigen Halbscheidt ihre Schwester und Schwägerin Even beneben ihnen zum halben Theil mit ein und zu lassen. Im Übrigen liegenden Gutt sie beide Schwestern ihr alt elterliches oder deren Erben nach Ahnwendung der Rechten und hiessiger furstl. Nassaw Catzenelenbogischer Landtordtnung g.lich theilen sollen.
Zu vorgesetzter Gemächstnuss seindt die Alte bewogen worden, dass die junge Eheleuth dargegen sich mit den Alten wohl halten, der gesamten Hausshaltung alss trewen mit Hausshaltern geziehmen will, fleissig und embsig mit Vorsehen helffen und ihnen in ihrem Unvermögen underdessen vorgehen, sie desswegen nit ahnfeinden oder sauer ahnsehen, eintzig und allein dahin trachten sollen, wie dass ihrige so sie mit den Alten gemein haben forters undt forters ihr mehr und mehr verbessert und keineswegs geschmählert werde.
Wass die junge Eheleüthe sonst von ihren Eltern ererbet oder mit ihrem Stahlwerck ererben werden, ist in dies Werck mit verstanden, besondern denenselben vor sich so gut alss sie vermögen ihr Glück damit zu suchen vorbehalten blieben und darmit diesse Vermächtnuss geschlossen worden getrewlich sonder Argelist und alle gefährde. Zeugen hierbey über und ahn seindt gewessen Ehrn Caspar Irlenhoff Pastor, Theiss Cuntze, Johann Schneider, Nöll Cuntze, Theiss Jung, Johann Georg Sahlschmidt beide Gerichtsschöffen, Nöll Beer zu Lintenberg undt Henrich Stahlschmidt zu Niederndorff.

7.1.1667
Catharina Johannes Zeitenbachs seel. hinderlassene Wittibe zu Oberfischbach vor sich und ihre Erben bekent ihr Mann seel. vermögh dessen underm 1ten Martius nechst verwichenem 1660 Jahres von sich gegebene Handtschrifft die durch diese Renovation cessiret und sie weren ihrem Patten Johannes Stahlschmidten Catharinen Eheleuthen zu Ferndorff recht berechneter und gestendiger Schulden zu thun und schuldig worden die Summe von einhundertdreysig funff Gulden, die er ihr Patte nach folgender Gestalt aufrichtig ahn sie gebracht. Erstlich 44 fl weren sie demselben alss sein Erbtheil ahn ihrem Wohnhausse schuldig gewessen. Zum andern dessen einthalben Bruder Grommes Hagen darahn 37 fl, die er dannenhero ihretwegen ahn denselben bezalt, drittens auch von ihrem Hauss her seinem rechten Brudern Mattheissen auch 44 fl die er ihretwegen ahn dessen Mitvormundt Johann Georg Stahlschmidten zu bezahlen ubernommen, viertens hette er ihr noch über all dieses bahr vorgestreckt zehn Gulden, diese Summe soll sie vor und nach iedessmahl mit sambt gebührender Pension mit ahnsehnlicher Summe ablegen, und will auch also angenommen werden. Tradition ietzo will dagegen verschrieben haben alle ihre Haugh und Hochgewältsgerechtigkeit in der Oberfischbacher Marck und in der Gengschladen. Zeugen Johannes Schneider und Theiss Jung beide Gerichtsschöffen.

16.3.1667
Fritz Wingendorff Gehla Eheleuthe zum Freudenberg bekennen Weigandt Stahlschmidt, Johann Georg Stahlschmidts Gerichtsschöffens zu Blittershain Sohn noch ledigt habe mit Beyrath dessen auss seinen bey seinem Vor und Altvattern Theiss Cuntzen Gerichtsschöffen und Noll Cuntzen zu Niederheüssling acquirirten Mitteln ihme zu ihrem neuen Haussbau auf ihr freundliches Gesinnen bahr über vorgestreckt und ahngeliehen die Summe von 20 Rthlr sollen und wollen dieselbige von data biss zu deren ablagh verpensionieren dargegen verschrieben haben ihren Antheil an einer Wiessen in der Sätten gelegen stosende oben ahn Heitgen Schneidern, unden ahn Margreten Ketterleins Erben, ist die Halbscheidt gegen seinen Schwager Johannes Melmerich sonsten helt die Wiess uberhaupt ahn die hundert Ruden. Zeugen Georg Walperstorff Gerichtsschöffe zu Osthelden und Johannes Becker zu Clafelten.

26.3.1667
Henrich Stahlschmidt zu Niederndorff vor sich Anna Margaretha seine Haussfraw und Erben bekent er habe dem ehrsamben Johann Dauben Steinen Eheleuthen daselbsten verkaufft ein Feldt von seinem Vatter herrurendt und von seinem Bruder Johannessen ihme geschenckt, gelegen in der Walpersbach stossende unden ahn Diederich Hoffmann, oben ahn Johannes Föltzern, vorhaupts ahn Himmen Hoffmann haltende 42 Ruden ieder vor und umb sieben alb. Thut die gantze Kauffsumme 12 fl 6 alb. Zeugen Henrich Weissgerber und Johannes Seelbach daselbsten.

23.7.1667
Henrich Motten zum Freudenberg vor sich Anna Margreth seine Haussfraw und Erben bekent verkaufft zu haben Johann Georg Stahlschmidten Gerichtsschöffen Anna Catharinen Eheleuthen zu Blittershain ein Wiessenplatz in der Schliffwiessen stosende oben ahn Keuffere unden an Henrich Halmen haltende 15 ½ Ruden iede vor und umb 15 ½ alb und noch ein Plätzgen under den Eichen ahm Hackenlandts Garten stöst vorn ahn Keuffere unden ahn Henrich Halmen haltende 6 Ruden iede vor und umb 12 alb, noch ein Felt ufm Bühl gelegen, stosende unden und oben ahn Henrich Halmen haltende zusammen 40 Ruden die Halbscheiden seind 20 Ruden iede vor und umb [fehlt] thut also diese Kauffung zusammen [fehlt]. Zeugen Thiel Haselbach und Peter Schneider zu Blittershain.

8.2.1668
Johannes Stahlschmidt vor sich Catharina seine Haussfraw und Erben bekent verkaufft zu haben Thiederich Hoffmann Maria Eheleuthen zu Niederschelt ein Wiesenplacken in der Freyheit, in Heisperger und Seelbacher Marck, stöst unden und einerseiths ahn Herman Hoffman zu Heisperg, oben ahn Hannes Solms, anderseiths ahn den Berg, wie er selbige, von Johannes Knie, der Badt? genandt abschatzen lassen, seindt 72 Ruden iede 10 alb  - 30 fl. Zeugen Johannes Dansberg undt Henrich Stahlschmidt.

25.7.1668
Henrich Stahlschmidt zu Niederdorff vor sich Anna Margretha seine Haussfraw und Erben, bekent er habe dem ehrsamben Johann Seelbachen Vreigha Catharina Eheleuthen erblich verkaufft ein Wiessenplatz bondern Weyer im Hüttengrund gelegen die Daubenwiess genannt stosende unden ahn Thilmannuss Cuntzen oben ahn Ebert Übachen, ahn den Weeg vor. Anderhaupts ahn die Hardt haltende [fehlt] Ruden iede vor und umb einen halben Reichsthaler thut die Kauffsumme [fehlt] Zeugen Johann Daub und Henrich Gudelius.

17.8.1668
Hanss Theiss Weissgerber von Niederndorff ietzo im Thal undig Ehrenbreitstein wohn- und sesshafft vor sich Anna Maria seine Haussfraw und Erben, bekent dass er umb seines bessern Nutzen Willen dem ehrsamben undt tugentsamben seinen freundlichen lieben Schwägern und Schwestern Johann Fischbachen Catharina, Eheleuthen zu Oberfischbach, Henrich Stahlschmidten Anna Margrethen Eheleuth zu Niederndoff und Maria Hanss Henrich Loossen seel. hinderlassene Wittiben daselbsten, einen wie dem anderen erblich verkaufft hette sein Wohnhauss zu ged. Niederndorff sambt der darzu gehörigen Scheüern, item sein Antheil ahm Lohbaw, Lohemühlen Wasserfall und ubrige Gerechtigkeit, item sein Antheil ahn ihrem Hauss zu Oberfischbach sambt aller orthen zugehörige Wanderung, item seine noch ubrige und biss dato noch unverkauffte Erbschaffsgüter, ahn Garten, Weiden Feldern, Hauberg und Hochgewelt, wie selbiche in der Niederndorffer und Ubacher Bemarckung und Oberfischbacher und Schelter Bemarckung gelegen seind mögen, einschliesslich seines Antheilss ahm Übachs Hoff und dem Junckern Gutt und were der Verkauff geschehen vor und umb 315 Rhtlr frey ledig und loss. Keuffer sollen und wollen uber dass den Zehenden Pfenning darvon auss den ihrigen ohne sein Zuthun entrichten. Zeugen Henrich Weissgerber zu Niederndorff.

Eod. 17.8.1668
Thilmannuss Krämer zum Freudenberg vor sich Demuth seine Haussfraw und Erben bekent dass mit Vorwissen Ehrn Caspari Irlenhoff Pastoris die zeitige Kirchmeister Paulus Schramm und Nöll Cuntze ihme hetten zu seinen bevorgestandenen Nöthen auf sein freundtliches Gesinnen diejehnige 31 fl 12 alb alss Pfarrmitteln welche von Thonies Stahlschmidts seel. Erben weren abgelegt worden von ihrem Altvatter Johannes Zeidenbach gewesenen Pastoren seel. herrurenden . Soll und will selbige mit vor data [..] biss zu deren Widerablagh [..] und eines ieden Jahr besonders uf Walpurgis gebührlich verpensioniren dagegen verschrieben habe einen Wiessenplatz im Heidenseiffen stosende unden ahn Theiss Häner, oben ahn Erich Bach noch ein Felt in der [..] stosende neben ahn Thilmannus Lindenschmidt oben ahn Micheal Dangitter haltende 3 Mesten Saath, woher ein solches nit genügenden auss seinem ubrigen so viel alss uf allen Fall darzu vonnöthen sein dürftte. Zeugen Johannes Stahlschmidt zu Ferndorff und Peter Stahlschmidt zu Niederheusslingen.

27.2.1669
Elssa Johannes Fischbachs seel. hinderlassene Wittibe zu Niederheusslingen hat mit ihrem Eydamben Hanss Peter Stahlschmidten daselbst dahin accordirt dass sie demselben all ihre Fruchten ohne 1 Malter Korn gelassen seiner Haussfrawen Schwester Evgen ihrem Enckelgen zur Zeit dessen kunfftigen Bestatnus entweder in [..] oder nach Belieben mit funff Gulden gut thun und bezahlen sollte ubergeben dass er ihr die Kost biss dahin solche Bestatnus consumirt sein werde auss den und den seinigen davor handtreichen sollte einess Theilss. Anderntheilss bekent sie demselben verkaufft hette zwo Kuhe und zwey Kelber vor und umb 15 Rthlr. Geschehen im Beysein und Gegenwahrt Theiss Cuntze Gerichtsschöffen so dan Thomassen und Johann Rosenmunden Bürgern zu Siegen

10.4.1669
Peter Stahlschmidt zu Niederheussling, vor sich Anna Catharina seine Haussfraw und Erben bekent er seye seinem Bruder Johannes Stahlschmidten Catharinen Eheleuthen zu Ferndorff von abgekaufften sein des Bruders vätter- und mutterlichen in der Niederndorffer und Übacher Bemarckung gelegene Erbschafftsguter ahn Garten, Wiessen, Feldern, Hauberg- und Hochgewalt besucht und unbesucht nichts uber davon aussgenommen aufrichtiger und bekentlicher Schulden zu thun und schuldig worden die Summe von funffhundert Gulden, so [..] von dato biss uber ein Jahr frey stehen alssdan aber biss zu deren Ablagh verpensionirt, dass Capital funff sechs Termin bezahlt ahngenommen werden sollen bey Verpfändung dieser und seiner Erbschafftsguter so viel deren dazu vonnöthen sein möchte. Zeugen Johannes Daensberg und Himmen Hoffmann zu Niederndorff

Eodem
Henrich Stahlschmidt zu Niederndorff, Johannes Stahlschmidt zu Ferndorff, Peter Stahlschmidt zu Niederneussling und Mattheissen Stahlschmidten alle Gebruder bekennen dem ehrsamben Johannes Seelbachen Vreigha Catharina Eheleuthe zu ged. Niederndorff erblich verkaufft haben einen under ihren Vierer Theilt gebliebenen sonst in gemein zugestandenen Wiesenplatz in dem Hüttengrund in der Dauben Wiess gelegen stosende unden ahn Ebert Übachen oben ahn Wilhelm Krey ahn die Harden eines anderhaupts ahn den Fuhrweeg vor und umb ein Kuhe. Zeugen Johannes Daensberg, Johann Giebeler und Jacob Daub daselbsten.

15.5.1669
In Gottes Nahmen Amen kendt und zu wissen seye hiermit und Krafft dieses Brieffes vor allermänniglichen [..] heut ahn [..] dato die ehr- und tugendsamme Gehla [Faust], Helman Klapperten seel. Wittibe zu Heissberg, ahn ihr Siechbett in ihrer Schwachheit Ehrn Casparen Erlenhoff Pastor zu Oberfischbach ihren Seelsorger zu Trost ihrer Seelen zu ihr erfordern lässt und in Gegenwart dessen vor ihme und denen hierzu absonderlich berufenen und erbettenen hierunden bereiten Zeugen bey noch guten verstendlichen Sinnen diesse ihres letzten Willens Ahnzeigh gethan und diese [..] folgender Gestalt zu Papier zu setzen befohlen habe: Erstlich hetten sich ihr Eydamb und Dochter von Zeit ihrer Vereheligung  und da sie bey ihnen gewohnet nahmentlichen Johann Hüttenhenn Agnes Eheleuth in ihrer Arbeit, trew, embsig und fleissig, auch in Mitverpfleg- und Wartung ihrer, ie und alwegen unverdrossen und willfährig bezeiget. Und alss vors ander, nach damahlen um sie durch Aussterbung ihres lieben Mannes seel., in dem betrubten Wittibenstandt gesetzet, und also negst vom lieben Gott ihres besten Trosts beraubt worden, sie sich nun alles ebenmäsigen guten und trewen Verstandts biss zu ihres Lebensende zu thun beiden ihre Eydamben Johann Hüttenhen und Agnes ihre Dochter gleichsamb vor sich erblich zu versehen [..]. Alss were diess ihre endlich Meinung und wollte dass Johann Huttenhenn Agnes Eheleuthe damit selbige sowohl dessen biss hehro alss kunfftigen Wohlverhaltens ietzo und nach ihrem Thot Genuss und Ersetzung haben möchte drey Viertentheil ahn ihrem Anteil fahrender [..] habe nahmen wie sie wollte, darbeneben auss ihrem Antheil liegenden Gutes dass Höffgen ahn dem Hoff Heissberg stosende ahn den Weyer eines, andernhaupts ahn den Fuhrweeg, Item funffzig Ruden in der [..]wiessen, welche ahn dass Bickische einer, andernsseiths ahn dass Oberfischbacher Pfarrgutt stoset, zum vorab, vor eines vor Theilung hehr, hiermit und in Krafft dieses Brieffes resp. praelegirt und doniret haben. Solche Schenckung für Johann Huttenhenn vor sich seine Haussfraw und Erben bona fide mit Danck vor [..] und dargegen sich forters wie darbey gemelt zu verhalten, und ihre resp. Schwieger- und Mutter [..] die Donation biss zu ihres Lebensende mit zu erhalten und zu ver[..] bey handtgegebenen trewen zugesagt und versprochen habe.  Sollte vors Vierte dessen man sich zum lieben Gott versehen will sie Donatorin zu ihrer vorigen Gesundtheit wiederumb gelangen, wollte selbige sie dieses ihre Vermächtnus zu mindern oder zu mehren uf allen Fall hiermit reservire und vorbehaltig haben alles getrewlich sonder Argelist und aller Gefährde. Zeugen hierbey uber und ahn seindt gewesen beneben vorged. Herrn Pastoren Ehrn Casparo Erlenhoff der achtbahre Johannes Knip zu Heissberg, Johannes Klappert in der Zeidenbach, Paul Schramm zu Oberfischbach und Peter Neuss zu Oberheusslingen als sonderlich hierzu erbetten und erfordert. Zu nehren Urkundt und auf schrifftliches [..] Herrn Pastoren eingeschicktes Attestiren hat der ietzige [..] diesse Donation und resp. Leibes[..] dem H. Pastoren damit er es der [..] vor zu lessen sie belieben und daselb beneben mir alls den vor sie und die gezeugen, weilen sie mehrentheils Schreibens unerfahren mit zu underschreiben gefallen lasen wollte, wieder zurück geschicket. Geschehen den 15ten May Anno 1669. Weilen ihr diesses vorgelessen und sie selbiges nachmalss in Beysein obgemelter Zeugen bejahet und bestätiget also hab ichs auch ihr und den Zeugen begehen so des Schreibens unerfahren underschrieben. Caspar Erlenhoff, M[..], Zeugen wie oben [..]
[Die obige Donatorin Gehla wird am 16.6.1670 in dritter Ehe von Witwer und Gerichtsschöffe Henrich Loos aus Niederndorf zum Traualtar geführt. 1677 stirbt sie in Heisberg und wird am 7.11. begraben.]

1.8.1669
Catharina Johann Bottenbergs, gen. Faust, seel. Wittibe zu Oberhäusslingen vor sich ihre Erben bekent ihr Mann seel. und sie weren der Kirchen zu Oberfischbach aufrichtiger Schulden schuldig worden und biss hero blieben  25 fl. Sollte sich ein alter Handtschrifft hernechst finden, sollte die selbe hierdurch gethötet sein. Will ietzo dargegen von newen verschrieben haben ihre undere Halbscheidt in ihrer Wiesen an der Zeidenbach so vorhin dem Kasten verschrieben, stosende unden ahn Johann Astorffs Erben umb hehr ahn die Wüstung, noch ihren Garten im Seyffen stosende oben ahn den Weeg unden ahn Hannes Jungen. Zeugen Johann Übach und Johannes Schneider zu Niederndorff

2.8.1669
Catharina Johannes Zeidenbachs seel. Wittibe zu Oberfischbach bekent der Pfarr uf Walpurgis zu verpensioniren von ihrem Schwieger Johannes Zeydenbachen gewesenen Pastors hierselbsten wegen einiger ihrer Guter so derselb von der Pfarr erkaufft alss unbezahlt noch schuldig sein hinderstendiger Schulden in zweyen capitalischen Summen von 3 fl 12 alb, soll und will selbige forters auf vorgedachten Datum verpensioniren dargegen verschrieben haben ihr Antheil Felts ahm Kirchenberg stosende oben ahn den Hoffgarten anderseith ahn den Weeg. Item ihr Antheil Felts ahm Schiebelingstuck stöst vorn ahn Johannes Kremern oben ahn Hannes Helwigen unden ahn Johannes Übachen. Noch ihr Antheil Felts ufm Höffgen stöst vorhaupts ahns Pfarrfelt, oben und unden ahn Henrich Loss, dafern ein solches nit genügen, so viel alss dem ihren dazu. Zeugen Ebert Hoffmann und Paul Schramm.

Eodem
Thiederich Hoffman Gutgen Eheleuthe zu Niederndorff bekennen der Kirchen zu Oberfischbach in zwey Capitalen in dem einen 10 fl von Jacob Dauben alias Liessen Jacoben genannt, in der andern 5 fl von Cuntzen Bästgen herkommen, und alss in einer Summe 15 fl schuldig worden sein. Verschreiben dargegen ihren Wiessenplatz in der Saselsbach stosende ietzo oben ahn Johann Giebeler unden ahn Henrich Hoffmann. Item ihr Felt in der Walperthalen stosende vorher ahn Johannes Schneidern oben ahn Johannes Cuntzen unden ahn den Weeg hinden ahn die Stahlschmidt Erben. Zeugen Ebert Hoffmann und Johann Giebeler.

Eodem
Johann Giebeler Maria Eheleuthe zu Niederndorff bekennen der Kirchen zu Oberfischbach von Cuntzen Bästgen herrurende Schulden schuldig worden sein die Summe von 10 fl wollen selbige forters uf Martini verpensioniren dargegen verschrieben haben ihre Wiess in der Fischbach ahm Hauptgraben gelegen stosende unden ahn Henrich Weissgerber oben ahn Johannes Seelbachen. Zeugen Ebert Hoffmann zu Oberfischbach und Thiederich Hoffmann zu Niederndorff.

5.4.1670
Thiederich Hoffmann zu Niederndorf hat seiner Braud und kunfftigen Haussfrawen Elssen Jacob Nöhl seel. hinderlassener Wittiben bey ihrer [..] Beredung auf den Fall er vor ihr ohne Erziehlung ehelicher Leibsserben versturbe, beygelegt die Halbscheidt ahn seinem Wohnhausse und deme darahn stosenden Baw. Sie entgegen hab solchen sich begebenden Fall demselben auch erblich vermacht ihre Wiess uf der Herichsawen stosende oben ahn Arnth Ducker unden ahn Lieser Johann zu Niederfischbach. Weinkauffleuth hierbey seindt gewessen Eberth Übach, Thilmannus Cuntze, Henrich Stahlschmidt, Himmen Hoffmann, Johannes Cuntzen, Henrich Helbich und Nöll Nöhl.
[Bedeutung Weinkauf siehe hier: http://wiki-de.genealogy.net/Weinkauf]

25.5.1670
Zu wissen seÿe hiermit und Krafft dießes Brieffs vor allermanniglichen, alß und nachdeme, in dem unwandelbahren Raht schluß Gottes deß Allmachtigen, Catharinen Johannes Stahlschmidten zu Ferndorff Haußfrawen seel Ziel? zu ihrem seeligen Ende früher alß man sichß versehen gestern geweßen, gestorben und nach sich beneben gedachten ihren Eheman ihre noch lebende Mutter und vier Kindere, deren doch daß Jungste ihr balt nachgefolget, hinder Sich verlaßen, Alß sie beide Eheleütger anfanglich in  Ihrer blüenden Jugent zusammen kommen keine Ehepacta zwischen sich aufgerichtet, Hauß Hoff und Schewer  zu Ferndorff in schlechten verfallenen Baw und Weeßen [Zustand] gestanden daß Beste ahn geraidem Viechwerck Eÿsen und Kohlen, außgestandene Schulden im Stahlgrunde und dießer gestanden dannen hehro sie beide so balt nit allein gemeltes Hauß gleichsamb von newen repariren und außstaffiren und |: Specificatio, 158 Rthler 42 alb 4 dn darahn verwenden müßen. Besondern genöthiget worden zu ihren desto bessern Underhalt und Verpflegung nothurfftig einen newen Baw dargegen über, darbeneben den Schafstall und Wagenschopen von newem hinzusetzen und außzurichten: und beÿ sothener Beschaffenheit, alß nun gedachter Johannes Stahlschmidt ehe und bevor zu einer andern Ehe zu schreiten sie vornehmen, zuforderist, wie er ohne daß darzu sich schuldig erachtet: Eine richtige disposition zu kunfftigem Inventario und Betheilung mit allen besondern auch wegen Verpflegung gedachter seiner Schwiegermutter damit selbige die Zeit ihres Lebens darin verfahret, auch aller unbeliebiger besorgenden Streith und Mißverstandtnussen uf allenfall verhüetet werde, und jedermanniglich auch nach seinem Thot darauß sagen und spüren möge, daß ers redlich mit der schwieger so wohl alß mit seinen Kindern gemeinet habe, im Beÿsein und Gegenwahrt deroselben negsten Freunden aufzurichten, darzu völligen Ahnstalt gemachet: Alß ist dieße Disposition auf folgende Weiß Arth und Manier überlegt, erwogen, gethaidiget und endlich placidirt und geschlossen worden:
1) Zum Ersten hat Sich in Schrifften befunden, wie daß der Schwiegercvatter Johann Rütting seel, daß alle Gebäw ahn Hauß undt Schewern sambt dem Höffgen und Kohlgarten vorm Hauß in der bruderlichen Betheilung: |: viele verschiedene Dinge darbeÿ mit eingeschlossen vor 386 gl ahngenommen habe.  vor Einß
2) Vorß Ander hat Catharein die resp. Schwieger und Altmutter es mit ja freÿwillig bestättiget wie daß Ihr Eydamb und ihre Tochter, alß sie dieselbige beÿ sich bestattet ahn fahrrenden und handtschrifftlichen Schulden mehr nit alß waß hiernach speceficiret wardt gefunden hetten
1 ahn Viechwerck – 53 Rth 15 alb: ahn Eÿsen vorm Hammer 3 wagen p — 60 Rthler, ahn Kohln per – 30 Rthler, ahn Kohlschuldt – 80 gl sind – 42 Rth 30 alb Im Stahlgrunde 113 Rthler: Henn Siemon debetit – 10 Rth: Johannes Hoffman der elter 26 Rth 30 alb, Ahn Schaafen p 10 Rthler ahn Philips Setzern, 21 Rth 15 alb Ahn Andreas Merten 16 Rth, Langenawer Schuldt – 155 Rth 33 alb
Summ    —— 532 Rth 33 alb
Hiergegen die beide junge Ehleutger hindergestanden passive schulden bezalt Hetten: ahn Theiß Herman wegen eines von Merckelkaußen 30 Rth, ahn Johannes Schucher – 12 Rthler, ahn Johannes Hoffman den Jüngern – 12 Rthler, Georg Rittern den Knechten 22 Rthlerm der magdt – 4 Rth, Johannes Schreibern 17 gl f – 9 Rth 3 alb, Johannes Hofern    8 ?
Su – 77 Rthler 3 alb
Abgezogen bleiben ——- 455 Rthl 30 alb
3) Vors dritte dießen Grundt also zum ersten fundamento dieser Disposition gesetzet hat man erwogen daß dieße 455 Rth 30 alb der schwiegermutter erstlich halb, und aus der vätterlichen Halbscheidt, wegen eines nach den Vatter verstorbenen Kindes sowohl ahn Hauß und Hoff alß oben genant alß obspecificirten Geraiden, 1/4 zukommen thue
4) Und Viertens dahin gethaidiget ob nit füglich zu machen, daß dem Vatter Johannes Stahlschmidten umb künfftiger streckung, Hauß und Hoff sambt der Schewer dem Hoff und dem Kohlgärtgen, auch in Ahnsehung, weilen er selbige so mercklich verbessern helffen beneben obspecificirter Fahrnuß, beider Theiln zur Halbscheidt zur Halbscheidt beÿgelegt werden könte, also daß es haischen und gelden möchte: Hauß und Hoff alle alten und newe Gebaw alle befundene und ietzo noch vorhandene fahrende Haab, die
Habe nahmen wie oder seÿe zu finden wo Sie wolle: Ist halb vatterlich und halb mütterlich, gehören halb dem Vatter und die ubrige Halbscheidt denen ietzo noch bbrigen dreÿen Kindern Zu:
5) Hieruf hat die Schwiegermutter zum funfften, gedachten seinem Eydamben Johannes Stahlschmidten, daß derselb gleich er bißhehro ehrlich gethan, also forters Sie zum Leben biß zum Thot erhalten und verpflegen solle, erstlich Ihr von Ihren Kinde ufstorbene Viertentheil ahn den alten Gebawen, dem Hoffgen und dem Kohlgärtgen dargegen uber und deßen allige liegende Guter ohne demnach ihr Antheil fahrender Haab, und ein Kindtstheil ahn ihrem Erkoberten,
Hiermit und Krafft dießes gegeben, beÿgelegt, und ahn heut dato befestiget.
Und weiln alßdan auß dießem zweiten Grundtsatz beneben deme dan ihme von seinem selbst eigenen verstorbenen Kinde 1/16 von deßen mütterlichen indistincte
ugewachsen: ihme Johannes Stahlschmidten auß den 386 gl vor den alten Gebawen dem Höfgen und dem Kohlgarten - 114 gl 141/2 alb, und Von dem fahrenden – 113 Rth 38 alb 2 dn seindt- 213 gl 11 alb 2 dn allein zukommen thäten.
6) Hat Zum Sechsten Johannes Stahlschmidt seinen ietzigen dreÿen Kindern ihre übrige – 271 gl 91/2 alb von Hauß und Hoff, und Ihr ubrige altmütterliche Theil Fahrnuß p – 213 gl 11 alb 1 dn: thuende, dieße beide Summen – 484 gl 20 alb 4 dn, mit 292 gl 8 alb elterlichen Beÿbringens lauth Specification die von der Altmutter sowohl alß allen hierbeÿ über und ahngewesenen ahngenommen belegt, und im Übrigen uf sein Sechszehende Theil verziehen, also daß nunmehr beÿ Ufrichtung kunfftigen Inventarius und darbeÿ vornehmender Betheilung, es anderst nit als also, daß ahn Hauß und Hoff sambt dem Höffgen und Garten dargegen uber und aller obbeschriebenen Fahrnuß Johannes Stahlschmidt gegen seine Kinder die Halbscheidt: in den ubrigen liegenden Gutern, die rüren hehr, seyen von wannen Sie wolln außgenommen den Stahlhammer  worahn Ihme in Krafft dießer Disposition darumben 1/3 weil er dargegen auf sein Viertentheil ahn dem Eÿsenhammer vorm Berg so wohl alß sein 1/16 mit verziehen beygelegt. Verwilliget ein Kindes: daß ist den Viertentheil dafern sie alle Dreÿ im Leben verbleiben, mehr oder weniger nit zu genießen oder zu gewarten haben konnen darin keines seiner ahngesehen oder weiter benachtheilet werden soll: Welches alles beneben deme daß Sie der Schwieger ihre – 56 Rth die ihr Eydamb von ihrem Bruder seel ihrentwegen erhoben allen bahr gewertig sein wolle, deren Zum ehrPfenning Zu genießen haben: nun die Schwiegermutter nachmahl confirmiret und beschrieben, und darmit dieße Disposition feste glich geschlossen haben wollen getrewlich sonder Argelist und alle Gefährde
Underhandler: Johann Georg Stahlschmidt, Thilmannus Muller, Johannes Hoffman, Hanß Henrich Gießeler alle Gerichts resp. zum Freudenberg und zu Ferndorff so dan Henrich Mott von Freüdenberg und Johannes Hoffer zu ferndorff p
Hier folgt ein Link zum Originaldokument: Eiershausen_Stahlschmidt_1670

3.10.1670

Hanß Henrich Wießel zu Ferndorff vor sich Catharina seine Haußfraw und Erben bekent demvehrsamben Johanneßen Stahlschmidten Wittibern daselbsten von einen jungst zu Weinnachten abgekaufften Pferde schuldig worden und biß hehro blieben sei die Summ Von – 50 gl, soll und will selbige von dato biß Zu deren Ablagh verpensioniren dargegen verschrieben haben auß seinen besten fahrenden und liegenden mitteln ietzigen und zukunfftigen so viel alß uf allen fall darzu vonnöthen sein dorffte p  Zeugen Johannes Schucher und Johannes Hoffman Gerichtsschoffe zu ferndorff

6.4.1671

Nöll Cuntzen Catharina Eheleuthe zu Niederhäusling bekennen ihrem resp. Schwagern Henrich Loossen [3. Ehemann der Gela Faust] Gerichtsschöffen ietzo zu Heisperg wohnhafft verkaufft zu haben ihr Catharinen Antheil elterlicher Erbgüter in und umb Oberfischbach rumb hehr gelegen ahn Hauss und Hoff, Feldt, Wiessen, Garten, Hauberg und Hochgewelt besucht oder unbesucht, nichts uberall darvon aussgenommen vor und umb 205 fl. Zeugen Thilmannus Müller Gerichtschoffe und Johannes Krämer.

Eodem 6.4.1671
Catharina Christ Stahlss seel. hinderlassene Wittibe zu Blittershain beken dem ehrsamben Johannes Fauste, Elssbethen Eheleuthen zu Niederndorff, erblich verkaufft haben, ihre von ihrer Schwester Gutgen Thiederich Hoffmanns Haussfrawen seel. zugefallene Erbtheiil ahn Schopfen und Schewern, ahn Garten Wiessen, Feldern, Hauberg und Hochgewelt, besucht und unbesucht, welcher Orthen gelegen nichts unter Vorbehalten oder aussgenommen uberhaupt vor und umb ein Hundert Gulden. Zeugen Johann Geörg Stahlschmidt und Thilmannus Müller beide Gerichtsschöffen.

25.5.1671

Gehla [Faust] ietzo Henrich Loossen Gerichtsschöffens des Ampts Freudenberg Haussfraw bekent, nach dermahlen sie letzhin Johannes Seelbach Vreiga Catharina Eheleüthen zu Niederndorff alle ihre von ihrer Schwester Gütgen Dieterich Hoffmanns erster Haussfrawen seel. zu und Niederndorffer und Ubacher Bemarckungen welcher Orthen sich selbige hinstrecken thut gelegene ererbte Gütere sie haben nachern wie sie wollen nichts darvon ausgenommen erblich verkaufft gehabt also dass sie dieselbige binnen zweyen Jahren bezahlen anfenglich uf Petri 1672 das letztere gebuhrende Pension davorn abstatten sollen in und umb die Summe von einhundert Gulden. Dass sie ihrem Vetter Johannes Fausten Elsbeth Eheleuthe daselbsten diesen Kauff mit ihrem Belieben abtreiben lassen, und nun ahn und von denenselben die Bezahlung darvor erwarten wolle. Zeugen hierbey gewessen Johannes Gieseler von Oberholtzklaw und Gerlach Kolb von Oberschelten beide Gerichtsschöffen. NB: Zweymahl ab [..] Underpfandt diess und vorige [..] zu Blittershain erkauffet [..].

27.5.1671
Wilhelm Krey Gerichtsschöffe Margaretha Eheleüthe zu Niederndorff bekennen Johann Giebelern, Marien Eheleüthen daselbsten auf folgenden ihren Wiessen nahmentlichen einen Platz in der Saselmich und [..] Plätzen im Ubachs Grunde der  drauf ihnen Verkauffern zugestanden Zehenden wie sie den Theilss von ihrem Altvatter ererbt von theilss umb[..] käufflich ahn sich gebracht verkaufft hetten pro 5 Stüber?. Zeugen Paul Schramm zu Obernfischbach und Henrich Stahlschmidt zu Niederndorff.

9.12.1671
Hanss Peter Stahlschmidt zu Niderheussling bekent vor sich Anna Catharina seine Haussfraw und Erben, der ehrsambe Rörich Weschenbach Agnes Eheleüthe in der Weschenbach hetten ihme zu Auferbawung eines newen Hausses jüngst hin uf Michaelis 20 und daruf gefolgte Martini widerumb 20 und also zusammen vierzig Reichsthaler auf sein freündliches Gesinnen vorgestreckt. Dargegen Glaubigern biss zu deren Widerablagh zum brauchbahren Unterpfandt eingestelt seine Gutere zu Oberfischbach die er von seinen Bruder vg. ihrem einthalben Brudern Hieronimus geerbet ohn Garten, Wiessen und Feldern und sie Bruder ihme ihr Antheil wegen dess erlittenen Brandtschadens geschenckt hetten. Zeugen Johann Fischbach Gerichtsschöffe zu O.fischbach, Johann Rosenmundt und Johannes Becker beide Bürger in Siegen.
[Der Halbbruder Hieronymus Hagen verbrennt am 20.5.1671 in Hanss Peter Stahlschmidts Haus in Niederheuslingen]

15.1.1672
Henrich Stahlschmidt zu Niederndorff vor sich Anna Margretha seine Haussfraw und Erben bekent erblich verkaufft haben Johann Fischbachen Gerichtsschöffen Catharinen Eheleuthen zu Oberfischbach erblich verkaufft haben
Erstlich ahn Haugberg- und Hochgewaltsgerechtigkeit im Schultheiss Kinder [..]stucken und wo sich selbige hinderstrecken ist darbey es im Scheuermans Jahn dass 1/6 hier und wider im Romern Jahn auss seinem Funfftentheil des Sechstentheil in den Hoffstucken auss einem Drittentheil. Eines viertesten 6theils 1/6 eines Feld in der Schladen pp ungefehr 104 Ruden binnen seinen Steinen gelegen, stost ahn Gothard Cuntzen eines, anderseits ahn Johannes Zeidenbach Erben. Noch ein Feldt vorm Elgen ist die Helffte weniger 1/5, stöst ahn Keuffer ein. Andern Haupts ahn Hanss Jacob Müllern noch ahn einem Hackenfeld uf der Schladen wider die Helffte weniger 1/5 stost ahn Christ Fischbachen eines andernhaupts ahn Johannes Kremern. Noch ein Grassgarten bober den Kornhoff wider die Helffte weniger 1/6 stosende eines Haupts ahn Johannes Fausten seel. Erben. So noch ahn einem Hoffgen ahn der Strassen die Helffte weniger 1/5 stosende oben ahn den Siegener Weeg, unden vorn? ahn die Hegge ahn Henrich Looss  noch ahn zweyen alten Feltern, ahn Helberseiffen wird die Helffte weniger 1/5 liegen zur Seithen zweyn Feldern deren eins Johannes Fausten Erben das andere Keuffern und seinem Bruder Christen zu stenden. Noch ein Stuckelgen Hawss im Helberseiffen langs den Pfarrwalt mit ein [..] Himmenss stosende anderseiths lengs der Wiess des 1/6 . Alless in allem pp. 65 fl. Zeugen Peter Bell zum Niederndorff und Arnolt Hoffmann zu Oberfischbach.

27.3.1672
Henrich Stahlschmidt zu Niedderndorff vor sich Anna Margaretha seine Haussfraw und Erben bekent seinem Bruder Johannesen Stahlschmidt dermalss Wittibern zu Ferndorff uf Jacob dess 1671 Jahres rechtmässiger und gestendiger Schuldt zu tun und schuldig worden sein die Summe von einhundert Reichstaler soll und will selbige biss zu deren Ablagh [..] ieden Jahrs uf Jacobi und also nechst benenden Jacob zum erstenmahl gebuhrlich verpensioniren dargegen verschrieben haben seine elterliche Erbgutere zu Niederndorff tam in genere quam in specie nichts darvon aussgenommen sich darahn allen falls zu erhohlen haben. Zeugen Jost Feltmann Gerichtsschöffe und Johannes Schücher zu Ferndorff.

25.8.1672
Henrich Stahlschmidt Anna Margretha Eheleüthe zu Niederndorff bekennen verkaufft zu haben deme ehrsamben Johannes Schneidern Christina Eheleuthen sein des Verkauffers und seiner Brüder Hauggerechtigkeit in den Heisperger Stucken in Selbacher Bemarckung gelegen wie sie selbige von ihrem Vatter seel. ererbet vor und umb die Summe von 24 fl. Zeugen Philips und Jacob Heimbach daselbsten.

10.3.1673
Henrich Stahlschmidt Anna Margretha Eheleuthe zu Niederndorff bekennen verkaufft zu haben Johann Fischbach Gerichtsschöffen Catharinen Eheleuthen zu Oberfischbach 2/3 in einem Viertentheil Haug und Hochgewältsgerechtigkeit, wo sich die Niederndorffer hin betheilen in Niederndorffer Fischbacher Dirlenbach und Übacher Bemarckungen, in seines Schwiegers Johannes Weissgerbers seel. Jahn, nichts aussgenommen Zehendt frey, wie sie selbige von ihrem Schwager Hanss Theisen und Schwaegerin Maria ahn sich erkaufft [..] von und umb 72 fl. Zeugen Joh. Georg Stahlschmidt und Wilhelm Krey.

13.3.1673
Peter Schneider zu Blittershain vor sich Threina seine Haussfraw und Erben bekent verkaufft zu haben Johann Georg Sthlschmieden Schöffen Anna Catharinen Eheleuthen daselbst einen Garten ahm Hackenlandt, zwischen zweyen in der Fohr gelegenen Steinen zu sambt dem Bierbaum darahn haltende 24 Ruden. Noch einen Theil im Leinenkauten Garten vorbehaltlich dass eine Landt sambt der darbober gelegenen Wüstung so auch in gewissen Steinen gelegen, welche ihme bey seinem [..] zugetheilt, hierbey zu Gedencken dass es solche ihrer [..] und Feldern hinderm Berg auch die Wiess darahn ihme Peter und seiner Schwestern seel. Kindern dargegen den Miterben zu Seelbach ein Feld und ein Wiesenplatz in der selben zugefallen seye. Zeugen Thilmannus Muller und Johann Ohrendorff. Nb: Kauffsumme ist 27 fl 18 alb 4 den.

10.4.1673
Johann Giebeler zu Niederndorff vor sich Maria seine Haussfraw und Erben bekent Johannesssen Stahlschmidten Annen dessen eheliche Haussfrawen zu Ferndorff von einem Theil pro quota von ihrem resp. Brudern und Schwagern Matthiesen Stahlschmidten nunmehr Bürger in Siegen zugekaufften in der Niderndorffer Bemarckung gelegenen zuvor wider uberlassenen Gutern zu thun und schuldig worden sein die Summe von 164 fl. Soll und will selbige biss zu deren Ablagh verpensioniren dagegen diese seine ahn sich gekaufften Gutere und dieselbige nit reichen wurden, auss seinen übrigen Gutern so viel alss uf allen fallen darzu vonnöthen sein möchte verschrieben. Sich dem zu erhohlen habe getrewlich und sonder aller Gefährde. Zeugen Johannes Selbach zu Niederndorff und Johannes Bilgener zur Ahe.

20.6.1673
Peter Stahlschmidt Anna Catharina Eheleuthe zu Niederheussling vor sich und ihre Erben bekennen ihr Bruder und Schwager Johann Geörg Stahlschmidt Anna Catharina Eheleüthe zu Blittershain hetten ihnen zu bevorgestandenen Nöthen auf ihr freundliches Gesinnen auf ihr elterliches Ererbtes ein Viertel eines: Anderntheils auf ihr Drittentheil auss einem Viertentheil so sie von ihrem Bruder Mattheissen erkaufft ahm Stahlhammer zu Niederndoff als ein darvor verschriebenes Underpfandt, bahr ueber vorgestreckt und ahngeliehen die Summe von ein hundert zwey und dreisig und ein halben Reichsthaler. Dergestalt dass sie Creditores diese beide Theil Stalhammers von dato drey Jahr nacheinander ohne einige Reduction ahnstatt und vor die Pensiones einnehmen und brauchen, nach deren Abluss dafern Debitor denselben alsdan forters vor sich brauchen und schmieden wolle dasselbe ihme und sonsten [..] anders wider ihren Willen gestattet sein und sie alssdan gebuhrende Pensiones funff von hundert gerechnet biss zu deren Widerablagh geben sollen und wollen. Zeügen Jacob Gieseler und Herman Brass zu Alchen.

22.5.1674
Catharina Johanness Zeidenbach seel. hinderlasene Wittibe zu Oberfischbach, Hymmen Wingendorff dero Eydambens zu [..] vor sich und ihre ubrigen Erben bekennen dem ehrsamben Johann Fischbachen Gerichtsschöffen, Catharinen Eheleüthen daselbsten erblich verkaufft zu haben ihr Antheil Feldts in den Schladen bober der Kirchen hinauf gelegen, darvon dass andere Theil den Stahlschmidts Erben zustehet. Das Theil stost ahn Keuffer ein und uberhaupts oben ahn Christ Fischbachen, unden ahn Jacob Gerhardts seel. Erben, haltende ahn der Masung 94 ¾ Ruden iede vor und umb 10 alb: Zeugen Paul Schramm und Henrich Stahlschmidt.

24.10.1674
Steina Herman Dilteyen Wittibe zu Blittershain bekent verkaufft zu haben [..] Theiss Hoffman Margrethen Eheleüthen in der Dirlenbach ihre Hauggerechtigkeit in der Gengschladen in Fischbacher Niederndorfer und Dirlenbacher Bemarckungen. NB Henrich Stahlschmidt hatte zuvor den Kauff gethan und Theiss Hoffmann wider abgetrieben. Die Kauffung ist 10 fl. Zeugen Henrich Stahlschmidt und Johann Latsch.

27.5.1676
Peter Stahlschmidt zu Niederheussling vor sich Anna Catharina seine Haussfraw und Erben bekent unterm 25ten Junius dess 1675 Jahres seinem Bruder Matthias Stahlschmidt Margrethen Eheleuthen in Siegen nach dessen damals abgekaufften Antheil Gütern zu Niederndorff bekentlicher Schulden schuldig geworden und biss dahehr blieben sein die Summe von 150 fl, soll und will dieselbe biss zu deren volligen Ablagh die auf zweymahl abgelegt genommen werden soll und will, versprechen dargegen verschrieben haben seine Wiess hinden Kampen stosende unden ahn den Lohegraben oben ahn Abschreiber noch ein Platz in der Hobmans Wiess stosende unden ahn Henrich Weisgerber oben wider ahn Abschreiber so dan seine Haubergsgerechtigkeit allesambt allss in Niederndorffer Bemarckung gelegen, sich daran allenfalls zu erhohlen habe. Zeugen Thomass Blöcher und Thomass Eberspach beide Bürger in Siegen.

12.6.1676
Martin Krafft Schultheiss vor sich Liesbeth seine Haussfraw Erben bekent vor etlichen Jahren verkaufft haben Henrich Stahlschmidten Annen Margrethen Eheleuthen in Niederndorff einen Theil dess Hoffs Ubach ahn Garten Wiessen Feldt und Berg und Hochgewalt, wie ihme diesses von furstl. Cantzley demnach [..] dispensione processus ahn [..] zugesprochen worden were und were dieser Kauff geschehen vor und umb 74 fl. Zeugen Thilmannus Muller und Peter Schneider.